Damit wird eine vom Bundesgericht festgestellte Lücke im Personenbeförderungsgesetz geschlossen, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) mitteilte. Die höchsten Richter hatten festgestellt, dass das seit 2010 geltende Gesetz Verkehrsbetrieben keine Möglichkeit gibt, klassische Schwarzfahrer strafrechtlich zu verfolgen.
Wer ohne gültige Fahrkarte reist, soll zudem verpflichtet werden können, eine Identitätskarte oder einen Pass vorzuweisen. Auch dafür fehlen heute die gesetzlichen Grundlagen. Schwarzfahrer, die erwischt wurden, konnten deshalb einen falschen Namen angeben und so die fällige Busse umgehen.
Der Hauptteil der Bahnreform 2 tritt Mitte 2013 in Kraft. Es geht einerseits um Bestimmungen zur Interoperabilität und zur Sicherheit - Zugssicherungssysteme sollen schrittweise dem europäischen Standard angepasst werden.
Reisende ohne Billett soll es härter an den Kragen gehen. /


Anderseits geht es um Bestimmungen zum Wettbewerb im regionalen Personenverkehr.
Verschärfte Regeln für Freizeitkapitäne
Dem grenzenlosen Bechern auf Freizeitbooten will der Bundesrat Anfang 2014 ein Ende setzen. Per 1. Januar des übernächsten Jahres soll das entsprechend geänderte Binnenschifffahrtsgesetz in Kraft treten. Künftig soll ein Promille-Grenzwert für Freizeitkapitäne auf Seen und Flüssen gelten.
Der genaue Wert wird in einer noch zu erlassenden Verordnung geregelt, wie es beim BAV auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda hiess. Schon heute ist aber das Führen von Schiffen untersagt, wenn man nach dem Konsum von alkoholischen Getränken nicht mehr fahrfähig ist.