Die am 1. April 2011 in Kraft gesetzte Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes brachte unter anderen auch den älteren und behinderten Arbeitslosen Verschlechterungen.
Versicherte, die über 55 Jahre alt sind oder einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent aufweisen, können nach der neuen Regelung nur dann maximal 520 Taggelder beziehen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist für die Beitragszeit mindestens 24 Monate lang Beiträge entrichtet haben.
Diese Regelung hat zu unerwünschten Härtefällen geführt. Trotz jahrelanger Erwerbstätigkeit können Versicherte die 24-monatige Beitragszeit nicht erfüllen, wenn sie im Verlauf der Beitragsfrist die Stelle gewechselt und dazwischen einige Tage nicht gearbeitet haben.
Härtefälle bei über 55-Jährigen
Ebenfalls benachteiligt sind jene, die sich nach Beginn der Arbeitslosigkeit nicht sofort bei der Arbeitslosenversicherung melden und eine Zeit lang versuchen, auf eigene Faust eine Stelle zu finden.
Der Bundesrat ist bereit, älteren und invaliden Arbeitslosen entgegenzukommen. /


Diese Regelung führt in der Kategorie der über 55-Jährigen und der Menschen mit Einschränkungen zu Härtefällen. Um solche zu vermeiden, verlangt die Wirtschaftskommission des Nationalrates in einer parlamentarischen Initiative eine Änderung; die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats unterstützt das Anliegen wie nun auch der Bundesrat.
Akzeptiert das Parlament in der Herbstsession diese Änderung, kann sie auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten. Das Geschäft ist im Nationalrat am 22. September und im Ständerat am 28. September traktandiert.