Nachdem letzten Donnerstag bereits der Nationalrat ohne Gegenstimme Ja sagte, stimmte am Mittwoch auch der Ständerat dieser Gesetzesänderung oppositionslos zu - ganz im Sinne des Bundesrats. Dass die Vorlage die Schlussabstimmung überstehen wird, darf angenommen werden. Die Gesetzesänderung geht auf eine Parlamentarische Initiative zurück.
Die am 1. April 2011 in Kraft gesetzte Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes brachte nicht nur jungen Arbeitslosen Verschlechterungen, sondern auch älteren und behinderten Menschen.
Gesetzesänderung. /


So konnten Versicherte, die über 55 Jahre alt sind oder einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent aufweisen, nur dann maximal 520 Taggelder (2 Jahre) beziehen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist für die Beitragszeit mindestens 24 Monate lang Beiträge entrichtet hatten.
Kosten von 15 Millionen Franken pro Jahr
Trotz jahrelanger Erwerbstätigkeit konnten Versicherte diese Voraussetzung nicht erfüllen, wenn sie im Verlauf der Beitragsfrist zum Beispiel die Stelle gewechselt und dazwischen einige Tage nicht gearbeitet hatten. Bestraft wurden auch jene, die nach Beginn der Arbeitslosigkeit auf eigene Faust versuchten, eine neue Stelle zu finden, statt sich sofort bei der Arbeitslosenversicherung zu melden.
Laut Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sind derzeit etwa 370 Menschen betroffen. Die Senkung der Beitragszeit auf 22 Monate wird die Arbeitslosenversicherung mit jährlich 15 Millionen Franken belasten.