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Yukos-Auflösung war nicht illegalStrassburg - Im Rechtsstreit um die Auflösung des russischen Erdölkonzerns Yukos vor vier Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland weitgehend Recht gegeben. Moskau habe die gesetzlichen Vorgaben nicht missbraucht, um den Konzern zu zerstören.dyn / Quelle: sda / Dienstag, 20. September 2011 / 12:10 h
Zugleich rügten die Strassburger Richter am Dienstag allerdings Grundrechtsverletzungen bei den Steuerverfahren gegen Yukos und den damit zusammenhängenden Vollstreckungsverfahren.
Zu der Schadenersatzforderung der Yukos-Rechtsvertreter, welche die Rekordsumme von 71 Milliarden Euro verlangt hatten, nahm der Gerichtshof zunächst nicht Stellung. Die Entscheidung darüber sei noch nicht reif, heisst es in dem Urteil.
Michail Chodorkowski, Yukos-Gründer und früherer reichster Mann Russlands. /
Die in London ansässigen Rechtsvertreter der Yukos Oil Company werfen Russland eine «versteckte Verstaatlichung» des Konzerns vor. Der inhaftierte Gründer des Konzerns, Michail Chodorkowski, war in dem Strassburger Verfahren nicht persönlich als Beschwerdeführer aufgetreten. Gegen das von einer kleinen Kammer gefällte Urteil können beide Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann von der Grossen Kammer überprüfen lassen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
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