Der Bundesrat (Länderkammer) stimmte am Freitag in Berlin einem Gesetz zu, das Beschäftigten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dieselben Zuschläge wie verheirateten Heterosexuellen gewährleistet.
Dies betrifft vor allem die Versorgung von Hinterbliebenen, Familienzuschläge und die Beihilfe für Krankenkosten. Die meisten deutschen Bundesländer haben die Gleichstellung für ihre Landesbeamten bereits vollzogen.
Kritik hatte es daran gegeben, dass das Bundesgesetz rückwirkend erst zum 1. Januar 2009 greift.
Homosexuelles Paar - ein weiterer Schritt zur Gleichstellung ist getan. /


Unter anderem der Lesben- und Schwulenverband hatte eine längere Rückwirkung - bis zum 3. Dezember 2003 - gefordert.
Unterschiedliche Regelungen
An diesem Datum lief nämlich die Umsetzungsfrist für eine entsprechende EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus. Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits zugestimmt.
In Deutschland können gleichgeschlechtliche Paare seit rund zehn Jahren eingetragene Lebenspartnerschaften abschliessen, die aber nicht in allen Punkten einer Ehe entsprechen. Dabei gibt es auch Unterschiede von einem Bundesland zum anderen.