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Bundesgericht gibt Freysinger RechtLausanne - Der Ex-Chefredaktor der Wochenzeitung «Confédéré» hat seinen Prozess definitiv verloren: Das Bundesgericht bestätigt seine Verurteilung durch die Walliser Justiz. Grund dafür ist eine 2007 publizierte Fotomontage mit SVP-Nationalrat Oskar Freysinger (VS).bg / Quelle: sda / Dienstag, 27. September 2011 / 14:29 h
Ende August 2007 hatte der damalige Chefredaktor Adolphe Ribordy eine Fotomontage publiziert, die SVP-Nationalrat Oskar Freysinger neben Adolf Hitler zeigte. Unter dem Bild stand ein Slogan, der in etwa lautete: «Österreicher: Wir haben schon genug erlitten.»
Zum Zeitpunkt der Publikation befand sich Freysinger mitten im Wahlkampf für die eidgenössischen Wahlen 2007. Der Walliser SVP-Nationalrat, der ursprünglich aus Österreich stammt, erstattete daraufhin Anzeige.
Der Ex-Chefredaktor war deshalb der üblen Nachrede für schuldig befunden und zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf Bewährung verurteilt worden.
Das Bundesgericht argumentierte nun in seinem Urteil, dass auch während des Wahlkampfes eine solche Unterstellung die Grenze der freien Meinungsäusserung überschreite. Die Fotomontage verletze die Ehre Freysingers nicht nur als Politiker sondern auch als Mensch.
Oskar Freysinger bekommt Recht. /
Gericht vermisst den Witz Die Argumentation Ribordys, der auf den Satire-Charakter verwies, liessen die Lausanner Richter nicht gelten. Schliesslich sei der «Confédéré» keine Satirezeitung. Zudem habe weder der Titel noch der Untertitel einen humoristischen Charakter. Man suche vergeblich nach dem Witz, der impliziere, dass Freysinger die Ideen des Urhebers des Genozids teile. Und nur die Tatsache, dass die Fotomontage ähnlich wie ein SVP-Plakat gestaltet worden sei, erlaube diese Schlussfolgerung nicht. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Fotomontage diffamierend im Sinne das Schweizer Strafgesetzes sei.
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