Offen seien nämlich noch Fragen zur Abgrenzung zwischen dem Stimmenfang und der strenger zu bestrafenden Wahlfälschung, sagte Staatsanwalt Christof Scheurer, der Angaben im «Langenthaler Tagblatt» vom Freitag bestätigte. Das Urteil des Obergerichts kläre diese Fragen nicht in allen Teilen.
In der Schweiz sei es zentral, dass Wahlen und Abstimmungen unverfälscht erfolgten, sagte Scheurer. Deshalb sei die Klärung der Sachlage im vorliegenden Fall angezeigt. Fakt sei, dass verfälschte Zettel in die Urne oder via schriftliche Stimmabgabe in den Auszählungsprozess gelangt seien.
Im Mai hatte das Obergericht des Kantons Bern Lumengo vom Vorwurf der Wahlfälschung freigesprochen. Demnach hätten die von Lumengo beratenen Personen es noch in der Hand gehabt, entweder die von Lumengo ausgefüllten Wahlzettel abzuschicken oder aber diese durch neu ausgefüllte Wahlzettel zu ersetzen. Dieser letzte entscheidende Schritt sei somit durch die Wahlberechtigten selber erfolgt.
Nationalrat Ricardo Lumengo will seinen Sitz an den Wahlen verteidigen. /

Unschuld stets beteuert
Lumengo habe es aber an Vorsicht fehlen lassen. Er hätte die Wahlzettel klar als Muster kennzeichnen oder für die Anwesenheit von Zeugen sorgen müssen. Lumengo hatte stets beteuert, dass er den staatspolitisch wenig beschlagenen Immigranten nur hatte helfen wollen.
Das Obergericht warf dem ehemaligen SP-Politiker dann zwar Stimmenfang vor. Doch dieser weniger gravierende Vorwurf war verjährt.
Aus der SP trat Lumengo im Herbst 2010 aus. Sein Nationalratsmandat will er nun an den eidgenössischen Wahlen vom 23. Oktober als Kandidat der Sozial-Liberalen Bewegung verteidigen.