Die Regierung hatte die Kameras an 13 Orten montieren wollen, damit sich die Polizei bei Bedarf rasch ein Bild machen und eingreifen kann. Im Visier hatte sie etwa Demonstrationen; sonst sollte die Videoanlage ausgeschaltet bleiben.
Eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission wollte die Videoanlage jedoch zwecks Prävention und Verbrechensaufklärung gleich dauernd betreiben. Die Aufnahmen sollten nach sieben Tagen automatisch gelöscht werden, wenn nichts passiert. Einem Opfer wäre kaum zu erklären, warum die Kamera gerade nicht lief, hiess es.
Gegen Überwachungsstaat
Für die Ratslinke wurde die Videoanlage damit vollends zum inakzeptablen Eingriff in die Freiheit und zu einem Schritt in Richtung eines totalen Überwachungsstaats. SP, Grünes Bündnis und GLP bezweifelten den Präventionseffekt mit Verweis auf St. Gallen oder Hamburg.
Die von der SVP geforderte «permanente passive Aufzeichnung» ging dem Grossen Rat zu weit. /


Täter würden ausweichen oder sich vermummen.
SVP, LDP und CVP verteidigten eine Dauer-Überwachung, wie sie in den Trams bereits problemlos akzeptiert sei. Die SVP wollte explizit eine «permanente passive Aufzeichnung» beantragen, die nur bei Straftaten ausgewertet würde. Die EVP hingegen wollte per Antrag eine Dauer-Aufzeichnung ausschliessen lassen.
Zu Abstimmungen über Detailanträge kam es jedoch nicht mehr, denn das Parlament folgte dem Nichteintretens-Antrag der Minderheit der vorbereitenden Kommission. Selbst wenn alle Bürgerlichen im 100-plätzigen Saal anwesend gewesen wären, hätte es ihnen nicht gereicht.
Unter die Räder geriet beim Grundsatzentscheid die dosierte Variante, welche die Regierung gewünscht hätte. Dafür hatten sich nur FDP und EVP eingesetzt. Die Linke hatte kein Vertrauen, dass die Anwendung der Videoüberwachung nicht schon bald schleichend ausgeweitet würde.