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Kein Steuerabzug von FamilienzulagenBern - Kinder- und Ausbildungszulagen sollen in der Steuerveranlagung nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) hat sich erneut dagegen ausgesprochen, zwei Initiativen aus den Kantonen St. Gallen und Aargau Folge zu geben.bg / Quelle: sda / Dienstag, 1. November 2011 / 16:26 h
Der Entscheid fiel mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit sind Familienzulagen Lohnbestandteile, welche wie der Lohn oder Nebeneinkommen voll besteuert werden müssen.
Familien sollen nicht steuerlich entlastet werden. /
Dem Argument der Nationalratsmehrheit, dass Familien mit Kindern steuerlich entlastet werden müssen, hält die WAK entgegen, dass den Familien im Jahr 2009 bereits Steuererleichterungen gewährt worden seien. Folgt der Ständerat der Empfehlung seiner WAK, sind die Standesinitiativen vom Tisch.
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