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Strafverfahren nach Crash in ZürichZürich - Gegen den Mann, der am Freitag in Zürich mit seinem Auto in eine Personengruppe gefahren ist, ist ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eröffnet worden. Wegen Verdunkelungsgefahr hat die Staatsanwaltschaft Antrag auf Untersuchungshaft gestellt.alb / Quelle: sda / Montag, 13. Februar 2012 / 16:00 h
Der Haftrichter werde bis am Dienstag über den Antrag entscheiden, sagte der zuständige Zürcher Staatsanwalt Daniel Nussbaumer am Montag auf Anfrage der sda. Er habe den 25-Jährigen, der sich beim Unfall nur leicht verletzt hatte, am Samstag einvernommen. Da war er bereits vom Spital in die Haft überführt worden.
Beim Unfall an der Langstrasse war ein 39-jähriger Mann getötet worden, vier weitere Personen wurden teilweise schwer verletzt. Ein 21-Jähriger befand sich am Montag immer noch in kritischem Zustand, wie es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat heisst. Aufgrund der Aussagen des 25-Jährigen und der bisherigen Ermittlungen sei von einem Unfallgeschehen auszugehen, heisst es. Hinweise, dass er absichtlich in die Leute fuhr, lägen derzeit keine vor. Fest steht aber, dass der Mann alkoholisiert war, als er in die Personengruppe fuhr.
Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eröffnet worden. /
Der genaue Unfallhergang und der Alkoholisierungsgrad werden noch untersucht. Ebenfalls untersucht werden gemäss Mitteilung die Hintergründe einer tätlichen Auseinandersetzung, die der 25-Jährige im Vorfeld der Irrfahrt mit einer Frau gehabt hatte. Weitere Auskünfte zum Fall will die Staatsanwaltschaft derzeit keine geben. Der Unfall hatte sich am 10. Februar kurz vor 5.30 Uhr an der Ecke Langstrasse/Dienerstrasse ereignet. Die Gruppe Menschen stand vor einer Bar, als der 25-Jährige angebraust kam. Ein Mann starb noch auf der Unfallstelle, vier Männer und eine Frau zwischen 21 und 36 Jahren wurden verletzt. Sie befinden sich alle noch im Spital.
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