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Keine Amtshilfe bei gestohlenen SteuerdatenBern - Die Schweiz soll keine Steueramtshilfe leisten, wenn das Amtshilfegesuch auf gestohlenen Bankdaten beruht. Das hat der Nationalrat am Mittwochnachmittag bei der Beratung des Steueramtshilfegesetzes entschieden.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 29. Februar 2012 / 16:02 h
Der Rat folgte damit dem Vorschlag des Bundesrates. Demnach tritt die Schweiz nicht auf ein Amtshilfegesuch ein, wenn dieses auf Informationen beruht, die durch strafbare Handlungen erlangt worden sind. Generell soll das Gesuch den Grundsatz von Treu und Glauben nicht verletzen dürfen.
SP und Grüne plädierten vergeblich dafür, diese Klausel zu streichen. Wenn die Schweiz ein vernünftiges Amtshilfeverfahren habe, sei kein Staat mehr darauf angewiesen, Daten zu kaufen oder zu klauen, gab Hans-Jürg Fehr (SP/SH) zu bedenken. Daher sei die Klausel überflüssig.
Der Nationalrat beschliesst, noch keine Gruppenanfragen zuzulassen. /
Die SVP wiederum sprach sich für eine restriktivere Formulierung aus. Demnach sollte die Schweiz nicht nur bei gestohlenen, sondern auch bei käuflich erworbenen oder unrechtmässig weitergegebenen Informationen keine Amtshilfe leisten. Der Vorschlag führte zu einem Schlagabtausch zwischen Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) und Christoph Blocher (SVP/ZH). Leutenegger Oberholzer zeigte sich in Anspielung an Blochers Rolle im Fall Hildebrand erstaunt darüber, dass sich die SVP nun wieder so vehement gegen die Weitergabe von Bankkundendaten stelle. Blocher wies den Vorwurf zurück. Jene, die im Fall Hildebrand das Bankgeheimnis verletzt hätten, würden strafrechtlich verfolgt, versicherte er - und zeigte sich seinerseits erstaunt darüber, dass sich die Linke im Falle des zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten plötzlich für das Bankgeheimnis stark gemacht habe.
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