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Nationalrat weicht Bankgeheimnis aufBern - Die Schweiz weicht das Bankgeheimnis weiter auf. Sie leistet künftig vielen Staaten auch dann Amtshilfe, wenn diese den Namen des mutmasslichen Steuersünders nicht angeben. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer Ergänzung diverser Doppelbesteuerungsabkommen zugestimmt.bg / Quelle: sda / Mittwoch, 21. Dezember 2011 / 13:40 h
Es handelt sich nicht um die ersten Abkommen diesen Zuschnitts: Einer Serie hatten die Räte bereits im Juni zugestimmt. Das Bankgeheimnis und dessen schrittweise Lockerung bleibt jedoch in den Räten umstritten.
Der Bundesrat hatte im Frühjahr 2009 beschlossen, sich dem Druck der OECD zu beugen und die Amtshilfe auf Fälle von Steuerhinterziehung auszuweiten. Zunächst war er aber davon ausgegangen, dass die Staaten Namen und Adresse der Kontoinhaber nennen müssen.
Als sich Anfangs Jahr abgezeichnete, dass die Schweiz wegen dieser restriktiven Interpretation der Amtshilferegeln von der OECD unter Druck geraten könnte, schlug der Bundesrat eine Anpassung vor. Demnach soll der mutmassliche Steuersünder auch auf andere Weise als mit Namen und Adresse identifiziert werden können.
Widerstand im Nationalrat Im Ständerat war dies unbestritten. Zu diskutieren gab lediglich die Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA, das eine spezielle Regelung vorsieht: Die Schweiz soll den USA auch bei Gruppenanfragen auf Basis von Verhaltensmustern Amtshilfe leisten.Das Bankgeheimnis bleibt im Parlament umstritten. /
Das Abkommen mit den USA stand im Nationalrat am Mittwoch indes nicht zur Diskussion, da sich die vorberatende Kommission erst im Januar damit befassen wird. Es ging lediglich um namenlose Anfragen. Der Ratsrechten geht jedoch schon das zu weit: Sie wollte in den Abkommen stattdessen festhalten, dass die Angabe des Namens und der Adresse zwingend sind. «Unerträgliches Chaos» Alles andere gehe weit über das hinaus, was alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz versprochen habe, kritisierte Hans Kaufmann (SVP/ZH). Anfragen ohne Namen würden auf Raster-Fahndungen hinauslaufen. Ausserdem wolle die OECD nun offenbar Gruppenanfragen zum Standard erklären. Es sei höchst problematisch für die Rechtssicherheit, wenn die Doppelbesteuerungsabkommen «alle paar Monate» geändert würden, sagte Kaufmann. Er sprach von einem «unerträglichen Chaos».
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