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Milde Strafen für Schlafzimmerräuber gefordertDietikon ZH - Im Prozess gegen drei Schlafzimmerräuber haben die Verteidiger am Mittwoch vor Bezirksgericht Dietikon für deutlich mildere Strafen plädiert als von der Anklage gefordert. Zwei Angeklagte sollen je 5, der dritte 4 Jahre hinter Gitter.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 14. März 2012 / 23:59 h
Die Verteidiger machten geltend, keines der Opfer sei schwer verletzt oder in unmittelbare Lebensgefahr gebracht worden. Sie verneinten auch sadistische Handlungen und kritisierten die Medien wegen «krasser Vorverurteilung».
Bei den Beschuldigten handle es sich nicht um grausame und gefährliche Schwerstkriminelle, erklärte einer der Anwälte. Es seien zwar schwere Raubtaten begangen worden, aber ohne Grausamkeit.
Die drei Angeklagten - ein Schweizer, ein Angolaner und ein Deutscher - hatten im Frühjahr 2010 in Schlieren, Opfikon und Uster vier Überfälle begangen. Sie brachen jeweils in der Nacht in die Wohnungen der Opfer ein und überraschten diese im Schlaf.
Erstmals Reue gezeigt Der Verteidiger des 25-jährigen Schweizers verlangte für seinen Mandanten 4 Jahre Freiheitsentzug, da dieser nur an zwei Überfällen beteiligt war.Die drei Angeklagten hatten im Frühjahr 2010 in Schlieren, Opfikon und Uster vier Überfälle begangen. (Symbolbild) /
Der Angolaner und der Deutsche sollen Strafen von je fünf Jahren erhalten. In ihren Schlussworten zeigten die Angeklagten erstmals Reue und entschuldigten sich bei den Opfern. Der Staatsanwalt hatte am Dienstag für die drei Schlafzimmerräuber Freiheitsstrafen von 12, 15 und 16 Jahren gefordert. Da die Täter die Geschädigten jeweils mit einem Messer bedroht, gefesselt und teilweise auch geschlagen und verletzt hatten, ging die Anklage von einem schweren Verschulden aus. Beim Überfall in Schlieren sei zudem das Opfer, das 18 Stunden lang gefesselt und unter einem Klavier ausharren musste, in Lebensgefahr gebracht worden. Das Urteil soll am 13. April eröffnet werden.
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