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Fünfjährige Freiheitsstrafe für TaxifahrerSt. Gallen - Ein St. Galler Taxifahrer ist am Donnerstag wegen mehrfacher Vergewaltigung von Passagierinnen zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 42-jährige Türke wird mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt.alb / Quelle: sda / Donnerstag, 15. März 2012 / 17:23 h
Die beiden Vergewaltigungs-Opfer erhalten eine Genugtuung von 15'000, beziehungsweise 20'000 Franken. Der Angeklagte, der einen Freispruch verlangte und von einvernehmlichem Sex sprach, akzeptiert das Urteil nicht. Dies sagte sein Verteidiger nach der Gerichtsverhandlung.
Die Verhandlung vor dem Kreisgericht St. Gallen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte, der seit seiner Festnahme im Frühling 2011 in Sicherheitshaft sitzt, wurde in Fussfesseln vorgeführt. Für die beiden gut 20-jährigen Opfer wurde die Gerichtsverhandlung per Lautsprecher in ein Nebenzimmer übertragen.
Laut Anklage hat der Taxifahrer eines der Opfer - eine stark angetrunkene Frau - in der Nacht auf den 28. Januar 2011 nicht vom Ausgang nach Hause gefahren, sondern in eine dunkle Strasse im Osten der Stadt St. Gallen. Dort soll er sie zwei Mal brutal vergewaltigt haben.
Brutal und frauenverachtend Eine weitere Frau, die den Taxifahrer von früheren Fahrten kannte, war ebenfalls betrunken, als der Angeklagte sie auf der Heimfahrt vergewaltigt haben soll. Der Beschuldigte habe ein seltsam verdrehtes Frauenbild.Taxifahrer für Vergewaltigung büssen. /
«Seine Übergriffe waren unglaublich grob, brutal und völlig frauenverachtend», sagte der Staatsanwalt. Eine dritte Frau, die sich nach einem Aufruf in den Medien meldete, beschuldigte den Mann, sie sexuell genötigt zu haben. Sie habe dem ihr bekannten Taxifahrer zum Abschied ein Küsschen auf die Wange gegeben. Der Angeklagte habe sie gepackt und ihr einen Zungenkuss aufgezwungen. Auf dieses Verfahren trat das Gericht nicht ein. Vertrauen missbraucht Die Staatsanwaltschaft forderte für den dreifachen Familienvater wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher Freiheitsberaubung und Entführung, versuchter sexueller Nötigung und sexueller Belästigung eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Der Angeklagte habe das Vertrauen, das Kunden Taxifahrern entgegenbrächten, schamlos ausgenützt. Seit seiner Festnahme sei wieder Ruhe im St. Galler Taxi-Geschäft eingekehrt. Der Taxifahrer forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Er gab den Geschlechtsverkehr im Taxi zwar zu. Der Angeklagte sagte jedoch, die Frauen hätten den Sex auch gewollt. Eine Frau habe ihn sogar von sich aus angemacht.
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