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Ständeratskommission sagt Ja zu Bonussteuer-GegenvorschlagBern - Das Stimmvolk soll die Wahl haben zwischen der Abzocker-Initiative und der Bonussteuer. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Rechtskommission des Ständerates dafür ausgesprochen, dem Volk die Bonussteuer als direkten Gegenvorschlag vorzulegen.fest / Quelle: sda / Dienstag, 17. April 2012 / 20:14 h
Die Kommission beantragt dem Ständerat mit 9 zu 4 Stimmen, dem direkten Gegenvorschlag zuzustimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Mit 9 zu 1 Stimmen bei zwei Enthaltungen hat sich die Kommission gegen die Initiative ausgesprochen.
Die Abzocker-Initiative will Lohn- und Bonusexzesse durch eine Stärkung der Aktionärsrechte eindämmen. Ein Teil der Forderungen haben National- und Ständerat bereits erfüllt: Sie haben eine Revision des Aktienrechts beschlossen, die als indirekter Gegenvorschlag dient. Die Gesetzesrevision ist nahe an der Initiative, lässt den Aktionären aber mehr Spielraum.
Der direkte Gegenvorschlag setzt den Hebel dagegen bei den Steuern an: Unternehmen sollen Vergütungen über drei Millionen Franken nicht länger von den Steuern abziehen können.
Das Stimmvolk hat die Wahl. /
Solch hohe Vergütungen sollen nämlich nicht mehr zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören. Dies wäre ein Anreiz für Firmen, nicht so hohe Löhne und Boni auszurichten. Stimmvolk hat die Wahl Folgt der Ständerat im Juni seiner Kommission, kann das Stimmvolk entscheiden, mit welchem Mittel es Lohn- und Bonusexzesse bekämpfen will. Die Volksabstimmung muss innerhalb von 10 Monaten nach Annahme des direkten Gegenvorschlags durchs Parlament stattfinden. Der indirekte Gegenvorschlag kommt nur vors Volk, wenn jemand das Referendum ergreift. Ist dies nicht der Fall, tritt er in Kraft, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder abgelehnt ist. Was Initiative und Bonussteuer betrifft, muss sich das Volk entscheiden: Falls beide Vorlagen angenommen werden, tritt jene in Kraft, die bei der Stichfrage obsiegt. Das Initiativkomitee will von der Bonussteuer nichts wissen und kritisiert den geplanten direkten Gegenvorschlag. Es sieht darin gar eine Verletzung der Bundesverfassung, wie es am Dienstag mitteilte.
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