Der ab 1. Mai geltende GAV umfasst auch die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen der Lokführer, die vom Unternehmen in Zukunft angestellt werden. Das teilten SBB Cargo International und vier Personalverbände am Donnerstag in einem gemeinsamen Communiqué mit.
Das Unternehmen arbeitet derzeit mit Lokomotivführern, die bei SBB Cargo, der Gütertransporteurin der SBB, angestellt sind. SBB Cargo International mit Sitz in Olten SO wurde 2010 gegründet.
Der neue GAV für SBB Cargo International ist mindestens bis Ende 2016 gültig. /


Das Aktienkapital halten SBB Cargo (75 Prozent) und Hupac (25 Prozent). Am Hauptsitz sind rund 100 Mitarbeitende in Vertrieb und Produktionsplanung beschäftigt.
GAV mit SBB als Leitlinie
Der mindestens bis Ende 2016 geltende GAV regelt im Wesentlichen Fragen zu Arbeitszeiten, Löhnen und Zulagen sowie das Vorgehen bei allfälligen Restrukturierungen. Er orientiert sich an den bestehenden SBB-Gesamtarbeitsverträgen.
GAV-Partner von SBB Cargo International sind die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (sev), Transfair, der Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter sowie der Kaderverband des öffentlichen Verkehrs.