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Raumplanungsgesetz steht vor dem DurchbruchBern - Bei der Revision des Raumplanungsgesetzes, mit der Bundesrat und Parlament die Landschaftsinitiative bekämpfen wollen, verbleibt nach der letzten Beratung durch den Ständerat noch eine Differenz. Die kleine Kammer ist bereit, auf einen Teil der beschlossen Mehrwertabschöpfung zu verzichten.bg / Quelle: sda / Mittwoch, 30. Mai 2012 / 15:42 h
Nutzniesser der Bestimmung sollen Landwirte sein, die nach dem Verkauf eines neu eingezonten Grundstücks in ein neues Landwirtschaftsgebäude investieren wollen, die sie selber nutzen. Der Ständerat stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Einzelantrag von Ständerat Roland Eberle (SVP/TG) zu.
Er wolle verhindern, dass die bereits heute durch zahlreiche andere Faktoren stark gefährdeten bäuerlichen Existenzen durch das Raumplanungsgesetz zusätzlich in Frage gestellt würden, sagte Eberle zur Begründung.
Ausserdem gelte es, mit dem Nationalrat einen Kompromiss zu suchen, der eine ähnliche Einschränkung der Mehrwertabschöpfung verlangt, welche aber finanziell stärker ins Gewicht fallen würde.
Schutz vor weiterer Zersiedelung Mit der bereits früher beschlossenen Mehrwertabgabe sollen mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abgeschöpft werden, den ein Grundstück gewinnt, das neu als Bauland eingezont wird. Daraus sollen die Eigentümer von Bauland entschädigt werden, deren Land wieder ausgezont wird. Mit dieser Massnahme hoffen Bundesrat und Parlament, die Schweiz vor der weiteren Zersiedelung zu schützen und die Landschaftsinitiative auszubremsen.Die Schweiz soll vor der weiteren Zersiedelung geschützt werden. /
Diese verlangt ein 20-jähriges Moratorium für die Einzonung von neuem Bauland. Vergebliche Warnungen Im Namen der vorberatenden Ständeratskommission wehrte sich Verena Diener (GLP/ZH) sowohl gegen die Variante des Nationalrats als auch gegen Eberles Antrag. Werde die Mehrwertabschöpfung zugunsten der Landwirtschaft eingeschränkt, fehle das Geld, für die Entschädigungen bei der Auszonung. Mit der Mehrwertabgabe von 20 Prozent könnte nur ein Drittel der Auszonungen finanziert werden. Auch Werner Luginbühl (BDP/BE) wandte sich gegen eine Einschränkung der Abgabe. Dem Ständerat sei es immer darum gegangen, der Landschaftsinitiative einen griffigen Gegenvorschlag entgegenzusetzen. Ziel sei es, die Initianten zum Rückzug der Initiative zu bewegen. Diese ist laut Luginbühl nämlich gefährlich, da das Moratorium besonders die verstädterten Mittellandkantone vor grosse Probleme stellen würde.
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