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Stiftung Landschaftsschutz will Rekursrecht bei EinzonungenBern - Um der Zersiedelung entgegenzuwirken, fordert die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) ein neues Instrument: Umweltverbände sollten auch bei geplanten Einzonungen ein Rekursrecht erhalten.asu / Quelle: sda / Sonntag, 24. Juni 2012 / 12:14 h
«Heute können wir zwar Beschwerde erheben, wenn ein Bauer seinen Stall umbaut. Gegen Einzonungen können wir aber nichts tun», sagte SL-Geschäftsführer Raimund Rodewald in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag». «Es wäre sinnvoll, die Verbandsbeschwerde auf Raumplanungsfragen auszudehnen.»
Es gehe darum, in krassen Fällen eingreifen zu können, sagte Rodewald. Zudem würde schon das Risiko einer Verbandsbeschwerde Wirkung zeigen. «Die Behörden arbeiten automatisch vorsichtiger und genauer.»
Mit dem neuen Instrument könnte auch die Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes besser kontrolliert werden, sagte Rodewald. Dass das angekündigte Referendum gegen das Gesetz Erfolg haben wird, glaubt Rodewald nicht.
Der Zersiedelung wertvoller Landschaften soll stärker entgegengewirkt werden können. /
Die Gegner würden Schiffbruch erleiden. Gegenreaktion auf Bausünden Dass der Landschaftsschutz mehr Unterstützung findet als in früheren Jahren, bewertet Rodewald als Gegenreaktion auf die Bausünden der letzten Jahre. «Wir haben jährlich eine Fläche in der Grösse des Walensees verbaut. Nun sieht und spürt die Bevölkerung, was das bedeutet.» Landschaftsschutz sei heute nicht mehr nur ein linkes Anliegen, sagte Rodewald. So gebe es eine neue Mitte und die Bauern würden merken, dass auch sie ein eminentes Interesse am Landschaftsschutz haben würden. Und der Tourismus sehe ein, dass zubetonierte Ferienorte schlecht fürs Geschäft seien.
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