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Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht gegen Minister NiebelBerlin - Die Teppich-Affäre um den deutschen Entwicklungsminister Dirk Niebel beschäftigt nun auch die Justiz: Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht auf ein mögliches strafbares Verhalten des Ministers.asu / Quelle: sda / Sonntag, 10. Juni 2012 / 15:11 h
Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» bestätigte Justiz-Sprecher Martin Steltner am Sonntag in Berlin. Niebel rechnet wegen des unverzollt aus Afghanistan mit einer BND-Maschine eingeführten Teppichs für seine Privatwohnung aber nicht mit Konsequenzen.
«Mit dem Antrag auf Nachverzollung ist die Sache dann auch wirklich erledigt», sagte er der Zeitung «Bild am Sonntag».
Der FDP-Politiker war in die Kritik geraten, weil er sich den Teppich vom Chef des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard Schindler, bei dessen Rückflug aus Kabul unverzollt in einer BND-Maschine hatte mitbringen lassen. Niebel selbst war bei seinem Besuch mit einem Linienflug nach Kabul gereist.
Teppich fürs Esszimmer Nach Angaben des Finanzministeriums wären für einen 1000 Euro teuren Teppich etwa 200 Euro Abgaben fällig geworden.Dirk Niebel, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Deutschland /
Der BND ging nach eigener Darstellung davon aus, dass es sich um ein zollfreies Gastgeschenk handelte. Niebel sagte, er habe es unterlassen, den Fahrer zu bitten, die Formalitäten zu erledigen. «Mir tut es leid, dass ich den BND-Präsidenten in eine solche Situation gebracht habe. Das war blöd von mir.» Er habe das Kleingewerbe in Afghanistan unterstützen und einen Teppich für sein Esszimmer kaufen wollen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Freitag den Minister für seine «Versäumnisse» gerügt. Merkel sei sicher, dass die Verzollung des privat erworbenen Souvenirs aus Afghanistan «so schnell und so vollständig wie möglich nachgeholt wird», sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers hatte Niebel erst nach Bekanntwerden des Falls eine nachträgliche Verzollung des Teppichs veranlasst.
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