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Tunesier sollen rasch in Heimat zurückkehrenTunis - Die erleichterte Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden aus Tunesien ist besiegelt: Justizministerin Simonetta Sommaruga und der tunesische Aussenminister Rafik Abdessalem haben am Montag in Tunis ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet.fest / Quelle: sda / Montag, 11. Juni 2012 / 18:41 h
Es handle sich um eine sehr wichtige Etappe, sagte Sommaruga vor den Medien in Tunis. Der tunesische Aussenminister betonte, Tunesien habe ein Interesse daran, dass die jungen Männer in ihr Land zurückkehrten. Er zeigte sich ferner überzeugt, dass Tunesien die schwierigste Phase überwunden habe.
Anstieg der Asylgesuche Im Zuge des arabischen Frühlings waren in der Schweiz die Asylgesuche aus Tunesien stark angestiegen. Tunesien wurde nach Eritrea zum wichtigsten Herkunftsland. Insgesamt 2547 Tunesierinnen und Tunesier stellten 2011 ein Asylgesuch. Obwohl es sich bei nahezu allen um Wirtschaftsflüchtlinge ohne Recht auf Asyl handelte, konnte die Schweiz die meisten nicht zurückschicken. Das Abkommen soll nun eine einfachere und raschere Rückführung ermöglichen.Bundesrätin Simonetta Sommaruga unterzeichnete heute das Abkommen. /
Starthilfe in der Heimat Inhaltlich gleicht das Abkommen jenen, welche die Schweiz mit anderen Staaten abgeschlossen hat: Es enthält Bestimmungen über die Förderung der freiwilligen Rückkehr sowie die Modalitäten der unfreiwilligen Rückreise. Die Schweiz übernimmt die Kosten für den Rückflug und entrichtet einen Betrag, der den Betroffenen als Starthilfe in der Heimat dienen soll. Weiter will der Bund Tunesien bei der Ausbildung von Grenzwächtern unterstützen.Auch Personen ohne Papiere Tunesien hat seinerseits zugesichert, abgewiesene Asylsuchende auch dann zurückzunehmen, wenn sie keine Papiere haben. Voraussetzung ist lediglich, dass von einer tunesischen Nationalität auszugehen ist. Zur Identifizierung sollen auch biometrische Daten wie Fingerabdrücke dienen können. Ersucht die Schweiz Tunesien um die Rücknahme eines abgewiesenen Asylsuchenden, soll dieser innert 20 Tagen ausreisen können. Möglich sind auch Zwangsrückführungen in Sonderflügen.
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