Die FinDel habe in den vergangenen Tagen vermehrt «Briefe oder E-Mails erhalten mit der Bitte, uns um dieses oder jenes Projekt zu kümmern», erklärte Ständerat Urs Schwaller (CVP/FR), Präsident der Finanzdelegation (FinDel) in der Sendung «HeuteMorgen» von Schweizer Radio DRS. Die Rede ist von sieben Meldungen in den vergangenen Tagen.
Die Meldungen seien konkret und kämen von Leuten, die offenbar nahe an den Projekten seien. Einige seien unterschrieben, andere anonym versandt worden. Die Finanzdelegation hat die nicht anonymen Meldungen an die Eidg.
Die Finanzdelegation hat die nicht anonymen Meldungen an die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) weitergeleitet, damit diese den Sachverhalt abklären kann. /


Finanzkontrolle (EFK) weitergeleitet, damit diese den Sachverhalt abklären kann.
Angestellte sind verpflichtet Vergehen zu melden
Gemäss Bundespersonalgesetz sind seit Januar 2011 die Angestellten des Bundes verpflichtet, «alle von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen oder Vergehen» zu melden. Sie sind auch berechtigt, «andere Unregelmässigkeiten» der EFK zu melden.
Wer in guten Treuen eine Anzeige oder Meldung erstattet, darf deswegen nicht in seiner beruflichen Stellung benachteiligt werden, hält das Gesetz fest.
Für Schwaller hat der Fall INSIEME, der zur Freistellung des Chefs der Eidg. Steuerverwaltung geführt hat, dazu beigetragen, «vielleicht die eine oder andere Stelle noch besser auszuleuchten».