«Wir verzeichnen immer wieder Zwischenfälle, in denen Personen zu nächtlicher Stunde Gegenstände illegal ausgraben», bestätigt Dani Suter, Leiter von Augusta Raurica, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda einen Bericht der «Basler Zeitung» vom Freitag.
Die rechtliche Lage sei in dieser Hinsicht jedoch klar. Archäologische Objekte von wissenschaftlichem Wert gehörten der Öffentlichkeit respektive dem Staat. Ein Verstoss kann Bussen von bis zu 100'000 Franken zur Folge haben, wobei diese Fälle laut Suter konsequent zur Anzeige gebracht werden.
Reizvolle Fundstücke
Ungeachtet der Tatsache, dass die entwendeten Objekte zumeist über keinen Handelswert verfügen, bleibt der Reiz gross, antike Fundstücke mitzunehmen.
Es sei die Stärke von Augusta Raurica, nicht nur Fundstücke, sondern auch originale Schauplätze zu zeigen. /


Diese hätten jedoch einen immensen wissenschaftlichen Wert, der sich aus dem Gesamtzusammenhang ergebe.
«Eine unscheinbare Tonscherbe wird zum Träger bedeutender Informationen», erklärt Suter. Es sei die Stärke von Augusta Raurica, nicht nur Fundstücke, sondern auch originale Schauplätze zu zeigen. «Ein Objekt, das keine Geschichte erzählen kann, bleibt ein Objekt.»
Gewisse Fundstücke würden trotzdem gehandelt, weil eine Sammlerszene letztlich die Nachfrage generiere. Beliebt sind vor allem Münzen und Pfeilspitzen. Über die Motive und Grösse dieser Szene möchte Suter keine Auskunft geben, da er deren Aktivitäten nicht gutheisse.