Wenn sich Amateure mit Metalldetektoren auf die Suche nach Münzen machen und diese ausgraben, werden wissenschaftliche Informationen am Fundort zerstört, wie Guido Lassau von der Konferenz der Schweizerischen Kantonsarchäologinnen und -archäologen (KSKA) gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte.
Immenser Schaden
Der potentielle Schaden am gemeinsamen kulturellen Erbe sei «immens». Auf legalem Weg haben die Schatzsucher, die in den Medien bisweilen gefeiert werden, zumindest in der Schweiz auch nichts zu gewinnen. Archäologische Kulturgüter sind Eigentum des Kantons, in dem sie gefunden werden.
Immer wieder tauchen bei eBay archäologische Stücke auf, die illegal verkauft werden. /


Es gebe hierzulande kaum Objekte, die legal in den Handel gelangen, sagte Lassau. In der Regel sei lediglich der Verkauf von Gegenständen möglich, die vor Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) im Jahr 1912 gefunden worden seien.
>b>Kaum Nachfrage nach Legalitätsnachweisen
Der Basler Kantonsarchäologe Lassau ist folglich nicht erstaunt, dass kaum Legalitätsnachweise nachgefragt werden, die zum Verkauf von Kulturgütern auf der Internet-Plattform eBay berechtigen. In Basel etwa wurde noch kein einziges solches Papier ausgestellt.
Laut einer Vereinbarung des Bundesamtes für Kultur (BAK) mit der Auktionsplattform eBay ist künftig für den Verkauf von archäologischen Kulturgütern auf der gesamten Schweizer eBay-Plattform ein Legalitätsnachweis erforderlich.