Wie die Finanzministerin in einem Interview in den Samstagausgaben der «az Aargauer Zeitung» und der «Südostschweiz» sagte, haben sich die Banken verpflichtet, solche Transfers aus steuerlichen Gründen nicht vorzunehmen.
Zudem sei das Steuerabkommen mit Deutschland «darauf ausgelegt, dass Gelder nicht irgendwohin verschoben werden, sondern hier nachbesteuert werden zu akzeptierbaren Bedingungen».
Verunsicherung durch Steuer-CDs
Mit den Berichten über den Kauf von Steuer-CDs werde versucht, Verunsicherung zu streuen. Die Vermutung, dass man möglichst viele Deutsche noch dazu bringen wolle, ihre Vermögen offenzulegen, sei nicht von der Hand zu weisen.
Mit dem Abkommen gebe es aber bald die Möglichkeit, die Vermögen korrekt nachversteuern zu lassen. «Die Daten-CDs haben keinen Wert mehr, wenn das Steuerabkommen in Kraft ist.
Die Schweiz werde gemäss Bundesrätin Widmer-Schlumpf keine Amtshilfe bei Gesuchen leisten, die auf geklauten Daten basierten. /


Die deutschen Vermögen in der Schweiz gelten dann als versteuert», sagte Widmer-Schlumpf.
Falls Deutschland das Steuerabkommen ablehne, dann bleibe dem Land nur der bisherige Weg, nämlich mit Amtshilfe einzelnen Verdachtsfällen nachzugehen oder «mit rechtlich fragwürdigen CD-Käufen» nach dem Zufallsprinzip Steuerdelikte aufzuspüren. «Die Deutschen müssen sich gut überlegen, ob sie das wollen.»
Keine Amtshilfe bei geklauten Daten
Die Schweiz werde jedoch keine Amtshilfe bei Gesuchen leisten, die auf geklauten Daten basierten. Zu eruieren, ob ein Gesuch auf gestohlenen Daten beruhe, sei zwar aufwendig, aber möglich. Das Steuerabkommen biete deshalb die beste Möglichkeit, die Besteuerung sämtlicher Konten von deutschen Steuerpflichtigen in der Schweiz zu gewährleisten.
«Das Problem mit dem Missbrauch des Bankgeheimnisses müssen wir so oder so lösen: Wir wollen keine unversteuerten ausländischen Vermögen mehr in der Schweiz haben», sagte Widmer-Schlumpf.