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Finanzdirektoren-Präsident Christian Wanner kritisiert FDPBern - Der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz (FDK), Christian Wanner, stellt sich bei der Weissgeldstrategie hinter Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Und kritisiert dabei seine eigene Partei, die FDP: «Hören wir doch endlich auf, Barrikaden zu errichten.»asu / Quelle: sda / Samstag, 29. September 2012 / 12:39 h
Der freisinnige Solothurner Finanzdirektor zeigte sich in einem am Samstag erschienenen Interview mit «Tages-Anzeiger» und «Bund» «sehr erbost» über seine Partei. Konkret geht es um die Stellungnahme der FDP zu den bundesrätlichen Vorschlägen zur Reform des Steuerstrafrechtes, die den Kantonen bei Steuerdelikten schärfere Instrumente in die Hand gibt.
Die FDP schrieb vergangenen Freitag, das Finanzdepartement sei mit dieser weiteren Aufweichung des Bankgeheimnisses den Linken und den kantonalen Steuervögten erlegen. «Ich bin doch weder links noch Steuervogt», enervierte sich Wanner im Zeitungsinterview. Man solle aufhören, Barrikaden zu errichten, da dies in der Vergangenheit zu vielen Problemen geführt habe.
Warnung vor automatischem Datenaustausch Dabei erinnerte Wanner an eine Aussage des früheren Finanzminister Hans-Rudolf Merz, wonach sich das Ausland am Bankgeheimnis noch die Zähne ausbeissen werde. «Von wegen ausbeissen: Das Ausland musste nicht einmal zubeissen. Seien wir doch ehrlich: Das Bankgeheimnis wurde massiv durchlöchert.» Wenn die Schweiz so weitermache, werde sie früher oder später beim automatischen Datenaustausch landen, «den ich nicht befürworte», warnte der FDK-Präsident und plädierte für die Weissgeldstrategie des Bundesrates.Christian Wanner, Präsident der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) /
«Wir hätten Frau Widmer-Schlumpf schon viel früher in ihrer vorausschauenden Strategie folgen sollen.» Gleich lange Spiesse für alle Wanner bekräftigte seine Unterstützung für die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform des Steuerstrafrechtes. Damit sollen die Kantone künftig auch bei mutmasslicher Steuerhinterziehung auf Bankdaten zugreifen können. Der Vorwurf, die Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug werde damit aufgegeben, sei falsch. Die Tatbestände würden nach wie vor auseinandergehalten, aber die Verfolgung werde vereinfacht. Nicht zur Diskussion steht bei dieser Reform ein Zugriff für Steuerbehörden auf Bankdaten ausserhalb von Strafverfahren, wie ihn der Bund bei der Amtshilfe ausländischen Staaten gewährt. Wanner plädierte erneut dafür, dass die Kantone gleich lange Spiesse erhalten sollten wie ausländische Finanzämter. Wenn das Ausland an Bankdokumente gelange, die zeigten, dass Schweizer Steuerpflichtige Steuern hinterzogen hätten, dann müssten auch die Kantone das Delikt verfolgen können. «Das ist bis heute kaum möglich.» Das Parlament hatte es jedoch in der Herbstsession abgelehnt, das Recht auf Beweisverwertung im Inland im Steueramtshilfegesetz festzuschreiben.
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