|
||||||
|
||||||
|
|
Recht auf Entschädigung bei verpasstem Anschluss-FlugLuxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Reisenden bei Flugverspätungen gestärkt. Wird einem Fluggast die Bordkarte für einen Anschlussflug verweigert, hat der Betroffene wegen Nichtbeförderung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 4. Oktober 2012 / 20:15 h
Dies entschied der EuGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Damit gilt der Begriff der «Nichtbeförderung» künftig über Fälle von Überbuchung hinaus auch für andere betriebliche Gründe.
Ob der EuGH-Entscheid auch in der Schweiz zur Anwendung kommt, ist noch nicht gewiss. Zuerst muss sich das Urteil in der europäischen Gesetzgebung niederschlagen. Wenn dies geschehen ist, entscheidet die Schweiz in einem gemeinsamen Ausschuss mit der EU, ob auch die Schweizer Airlines vom Urteil betroffen sind.
Ob das Urteil für die Schweiz gilt, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. (Symbolbild) /
Klage von Iberia-Passagieren Angestossen wurde das Ganze von zwei Klägern, die bei der spanischen Gesellschaft Iberia einen Flug vom spanischen Coruña in die Dominikanische Republik gebucht hatten. Ein Zubringerflug sollte sie zunächst nach Madrid bringen, von wo dann der eigentliche Transatlantikflug starten sollte. Da sich der erste Flug um 85 Minuten verspätete, annullierte Iberia die Bordkarten des Anschlussfluges von Madrid, obwohl sich beide Reisende noch zum Zeitpunkt des letzten Aufrufs am Flugsteig eingefunden hatten. Iberia hatte die geforderte Ausgleichszahlung mit der Begründung verweigert, diese Leistung sei nur bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung vorgesehen. Der EuGH erweiterte nun den Begriff der Nichtbeförderung auf nahezu alle «betrieblichen Gründe». Beförderungen dürfen demnach aber ohne Ausgleichszahlung verweigert werden in Fällen der «allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit» - wegen fehlender Reiseunterlagen etwa oder aus Gesundheitsgründen.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|