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Ständerat schafft Tierbeiträge ab

Bern - Die umstrittenen Tierbeiträge gehören mit der neuen Agrarpolitik der Vergangenheit an. Nach dem Nationalrat hiess am Mittwoch auch der Ständerat die Aufhebung gut. Die kleine Kammer sucht aber den Kompromiss: Sie will die Folgen der Abschaffung stärker abfedern.

bg / Quelle: sda / Mittwoch, 12. Dezember 2012 / 21:01 h

Der Ständerat stimmte mit 21 zu 17 Stimmen der Abschaffung zu. Stattdessen sollen Direktzahlungen stärker auf die Fläche ausgerichtet werden. Damit kam der Bundesrat mit dem Kernstück der Agrarpolitik für die Jahre 2014 bis 2017 durch. Die Tierbeiträge gelten als falscher Anreiz, weil sie die Bauern zur Haltung von zu vielen Tieren anregen. «Das ist ökologisch und ökonomisch falsch», sagte Anita Fetz (SP/BS). Die Folgen der Tierbeiträge seien Überproduktion und eine erhöhte Belastung der Umwelt. Die Gegner wollten die Tierbeiträge nach einem ähnlichen Muster wie heute beibehalten. Pirmin Bischof (CVP/SO) verwies auf krasse Beispiele, bei denen Betriebe auf ungefähr die Hälfte des heutigen Beitrages kämen. Zudem berücksichtige der Vorschlag, welchen die Kantone und der Bauernverband unterstützten, die Ökologie stärker als die heutigen Beiträge. Vehement wehrte sich Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann gegen Bischofs Vorschlag. Dieser würde die pauschalen Beiträge um 290 Millionen Franken pro Jahr erhöhen und den Systemwechsel behindern, sagte er. Die Betriebe hätten weiterhin einen Anreiz, mehr Tiere zu halten, und die Probleme mit der Umwelt und Überproduktion würden bleiben.

Kompensation für Reformverlierer

Leiten liessen sich die Ständeräte bei ihrem Entscheid von Kompromissvorschlägen, welche Isidor Baumann (CVP/UR) und Pankraz Freitag (FDP/GL) einbrachten. Weil der Systemwechsel für tierintensive Betriebe grosse Einbussen bedeuten kann, sollen die Verlierer der Reform für eine achtjährige Übergangsphase eine stärkere Kompensation erhalten. Erreicht werden soll dies über die sogenannten Übergangsbeiträge.



Künftig gibt es keine Tierbeiträge mehr. /

Mit diesen will der Bundesrat den Wandel in der Landwirtschaft, der mit der neuen Agrarpolitik angestrebt wird, ausgeglichen werden. Es sollen dafür 480 Millionen Franken im Jahr 2014 zur Verfügung stehen. Der Beitrag sinkt Jahr für Jahr. Stillschweigend legte der Ständerat nun aber fest, dass diese Beiträge für Betriebe zwischen 2014 und 2017 höchstens 10 Prozent pro Jahr zurückgehen sollen. Chancenlos blieb ein anderer Antrag von Baumann, der die Tierbeiträge wenigstens für das Berg- und Hügelgebiet beibehalten wollte. Dort sei kaum anderes möglich als Tierhaltung und für diese Betriebe seien die Beiträge vor Jahrzehnten auch geschaffen worden, argumentierte er. Mit dem Vorschlag wären rund 75 Millionen Franken pro Jahr vom Tal- ins Berggebiet verschoben worden.

Grenzwerte gefordert

Zu reden gab auch, ob reiche Bauern gleichermassen Direktzahlungen erhalten sollen wie solche mit tieferem Vermögen und Einkommen. Der Rat verlangt im Gegensatz zum Nationalrat, dass der Bundesrat Grenzwerte festlegen soll, ab denen die Beiträge gekürzt würden. Der Entscheid fiel mit 20 zu 17 Stimmen knapp aus. Zwar räumte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU) ein, dass die Leistungen im Grundsatz unabhängig von der Einkommenssituation abgegolten werden sollten. Für die Akzeptanz der Landwirtschaftspolitik seien aber Limiten notwendig. Roberto Zanetti (SP/SO) formulierte es so: «Mit Steuerfranken sollen keine Millionäre, Grossgrundbesitzer und Agroindustrielle unterstützt werden.» Mit dem gleichen knappen Resultat entschied die kleine Kammer weiter, dass Direktzahlungen nicht für Sömmerungen im Ausland ausbezahlt werden sollen. Ebenfalls keine Chance hatte der Vorschlag, dass Bauern einen finanziellen Anreiz erhalten sollen, damit sie ihren Kühen die Hörner nicht entfernen. Der Ständerat lehnte dies mit 19 zu 16 Stimmen ab.

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