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Mutmassliche Vergewaltiger nicht vor Gericht erschienen
Neu Delhi - Die fünf in Indien wegen Mordes, Gruppenvergewaltigung und Entführung angeklagten Männer sind am Donnerstag nicht vor Gericht erschienen. Ihnen wird ausserdem vorgeworfen, nach der Vergewaltigung der 23-jährigen Studentin Beweismittel vernichtet zu haben.
bert / Quelle: sda / Donnerstag, 3. Januar 2013 / 15:19 h
Den fünf Beschuldigten droht die Todesstrafe. Beim sechsten mutmasslichen Täter werden aktuell noch Tests durchgeführt, um festzustellen, ob er tatsächlich minderjährig ist, wie er selber behauptet. Trifft dies zu, kann der junge Mann nicht wegen Mordes angeklagt werden. Er muss sich dann vor einem Jugendgericht verantworten, das maximal drei Jahren Haft anordnen kann.
Medienberichten zufolge wurden insgesamt Aussagen von 30 Zeugen gesammelt; der Polizeibericht umfasst mehr als 1000 Seiten. Am Samstag soll die erste Anhörung stattfinden, wobei die Staatsanwaltschaft eine geschlossene Verhandlung beantragt hat.
Der Vorsitzende Richter Altanas Kabir hatte sich vor Beginn des Verfahrens gegen die sechs Beschuldigten bemüht, die Wogen zu glätten. Bei aller Empörung müsse den Verdächtigen ein fairer Prozess gemacht werden, Lynchjustiz sei nicht akzeptabel.
«Wir sollten nicht vergessen, dass eine Person als unschuldig gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist», sagte er bei der Einsetzung des neuen Schnellgerichts.
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