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Bundesanwaltschaft setzt Rückgabe von Mubarak-Geldern zunächst aus
Bern - Die Schweiz wird die eingefrorenen Gelder des früheren ägyptischen Regimes vorerst nicht rückerstatten. Der Bund setzte die Rechtshilfe an Ägypten zur Rückerstattung von 700 Millionen Franken wegen der politisch unsicheren Lage aus.
fest / Quelle: sda / Sonntag, 13. Januar 2013 / 20:00 h
Die Bundesanwaltschaft (BA) entschied, den Vollzug der drei ägyptischen Rechtshilfeersuchen auszusetzen. Die Stellvertretende Bundesanwältin Maria-Antonella Bino bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda einen entsprechenden Bericht der «NZZ am Sonntag».
Grund dafür sei ein Urteil des Bundesstrafgerichts vom 12. Dezember 2012. Unter Verweis auf die instabile Lage in Ägypten entschied das Bundesstrafgericht damals, dass die ägyptischen Behörden vorerst keine Einsicht in die Akten zum Schweizer Strafverfahren gegen Angehörige des Mubarak-Clans erhalten.
Die Bundesanwaltschaft ersuchte nun das Bundesamt für Justiz (BJ) und das Eidg.
Husni Mubarak. /
Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) um eine Einschätzung der politischen Lage in Ägypten bis Ende Januar. Die BA werde aufgrund dieser Analyse entscheiden, wie sie in den Rechtshilfe- und Strafverfahren weiter vorgeht, sagte Bino.
Die Schweiz hatte als erstes Land Gelder des im Februar 2011 gestürzten ägyptischen Machthabers Husni Mubarak eingefroren. Nach Angaben der BA vom letzten Juli sind in der Schweiz ägyptische Gelder in Höhe von gegen 700 Millionen Franken gesperrt.
Im Oktober hatte Bundesrat Didier Burkhalter bei einem Besuch in Kairo gesagt, die Rückgabe der Gelder an Ägypten hätten für die Schweiz grosse Priorität. Das Ganze müsse aber nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ablaufen.
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