Eine entsprechende Information der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) vom Samstag bestätigte auf Anfrage Marianne Zünd, Sprecherin des Bundesamts für Energie (BFE). Das BFE, das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) und der Mieterverband diskutierten, ob flankierende Massnahmen im Mietrecht aufgrund der Energiewende nötig seien, sagte sie der Nachrichtenagentur sda.
Es stehe etwa eine Überwälzung von Sanierungskosten auf die Mieten bei gleichzeitiger Reduktion der Nebenkosten zur Debatte, schreibt die «NZZ». Da nach aktuellem Schweizer Mietrecht die meisten energetischen Sanierungen als «wertvermehrende Investitionen» gelten, könnten sie den Mietern in der Folge eins zu eins weiterverrechnet werden.
Sanierungen unumgänglich
Da die effizientere Energienutzung ein wichtiger Bestandteil der Energiestrategie 2050 des Bundes ist, werden energetische Sanierungen in den kommenden Jahrzehnten zunehmen. Bund und Kantone haben unlängst kund getan, mit einem Ausbau des Gebäudeprogramms die Sanierungsquote anheben zu wollen.
Nötig werden könnten flankierende Massnahmen im Mietrecht vor allem deshalb, weil sich ein Ausbau der Sanierungsprogramme letztendlich in einem höheren Mietzins niederschlagen könnte. /


Von flankierenden Massnahmen im Mietrecht ist im erläuternden Bericht zur Energiestrategie 2050 aber nicht die Rede. Nötig werden könnten diese aber vor allem auch deshalb, weil sich ein Ausbau der Sanierungsprogramme letztendlich in einem höheren Mietzins niederschlagen könnte.
Eine Studie aus dem Jahr 2010 zum bisherigen Gebäudeprogramm des Bundes hat gezeigt, dass Sanierungen bei rund einem Fünftel der sanierten Mietshäuser zu einem Mieterwechsel führten, unter anderem wegen erhöhter Mieten.
Staatliche Kontrollen gefordert
Der Mieterverband hat einen ausführlichen Forderungskatalog zur bundesrätlichen Energiepolitik vorgestellt. Eines der zentralen Anliegen ist die amtliche Kontrolle von Mietzinserhöhungen nach Sanierungen.
Damit soll garantiert werden, dass im Rahmen des Gebäudeprogramms gesprochene Subventionen an die Hauseigentümer bei der Berechnung neuer Mieten berücksichtigt werden. So würden auch die Mieter indirekt von den Fördergeldern profitieren.