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Bundesrat will Initiativen auf Völkerrechtskonformität prüfenBern - Immer wieder stellte sich in den letzten Jahren die Frage, ob eine Initiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Solche Konflikte will der Bundesrat in Zukunft verhindern: Initiativen sollen noch vor der Unterschriftensammlung auf ihre Völkerrechtskonformität geprüft werden.hä / Quelle: sda / Freitag, 15. März 2013 / 11:37 h
![]() Zudem soll das Parlament neu auch Volksinitiativen ungültig erklären können, die den Kerngehalt der Grundrechte verletzen. Nach geltendem Recht erklären die Räte ein Volksbegehren dann für ungültig, wenn dieses zwingendem Völkerrechts widerspricht. Dazu gehören etwa das Verbot von Völkermord, Folter und Sklaverei.
Volksinitiativen, die übriges Völkerrecht verletzen, unterbreitet das Parlament hingegen Volk und Ständen zur Abstimmung.
![]() ![]() Immer wieder stellte sich in den letzten Jahren die Frage, ob eine Initiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. (Symbolbild) /
![]() ![]() Das führt zu Problemen, wenn solche Initiativen nach der Annahme nicht völkerrechtskonform umgesetzt werden können: Entweder wird Verfassungsrecht oder Völkerrecht missachtet. Im Zusammenhang mit der Minarett-, der Ausschaffungs- oder der Verwahrungsinitiative musste sich der Bundesrat dem Thema annehmen. Schon vor zwei Jahren stellte Justizministerin Simonetta Sommaruga die Grundzüge möglicher Lösungen vor. Nachdem das Parlament die Stossrichtung letztes Jahr gutgeheissen hat, schickte der Bundesrat am Freitag nun einen Entwurf für eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung. ![]()
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