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Bundesrat will Initiativen vorprüfen lassen

Bern - Volksinitiativen wie jene zur Verwahrung oder zur Ausschaffung tangieren immer wieder das Völkerrecht. Der Bundesrat schlägt nun vor, Begehren auch inhaltlich vorprüfen zu lassen. Zudem soll das Parlament sie auch dann für ungültig erklären können, wenn sie nicht zwingendes Völkerrecht verletzen.

bg / Quelle: sda / Donnerstag, 31. März 2011 / 11:17 h

Die Volksbegehren, die mit dem Völkerrecht in Konflikt stehen, haben sich in den letzten Jahren gehäuft: von der Verwahrungs- über die Minarett- und die Ausschaffungsinitiative bis hin zur zurückgezogenen Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe. Der Bundesrat stellt nun in einem Bericht Massnahmen zur Diskussion, um den Konflikt zu entschärfen. Demnach könnte die Bundesverwaltung eine Einschätzung darüber abgeben, ob eine Initiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Die Initianten würden noch vor der Unterschriftensammlung eine juristische Stellungnahme erhalten, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga am Donnerstag vor den Medien in Bern sagte.

Beschwerdeweg nicht vorgesehen

Diese Stellungnahme wäre nicht bindend - die Initianten könnten frei entscheiden, ob sie den Initiativtext anpassen wollen. Auf dem Unterschriftenbogen würde das Ergebnis der Prüfung vermerkt. «Damit wären die Stimmbürger noch besser in der Lage zu entscheiden, ob sie mit ihrer Unterschrift eine Initiative unterstützen wollen oder nicht», sagte Sommaruga.



Bundeshaus in Bern. /

Ein Beschwerdeweg für die Initianten ist nicht vorgesehen. Um eine solche Vorprüfung einzuführen, müsste das Bundesgesetz über die politischen Rechte geändert werden. Für die inhaltliche Prüfung zuständig wären das Bundesamt für Justiz (BJ) und die Direktion für Völkerrecht im Aussendepartement (EDA).

Auch inhaltlich unter die Lupe

Bisher prüft die Bundeskanzlei Initiativen lediglich auf formelle Aspekte wie einen allenfalls irreführenden Titel. Die neu vorgeschlagene Prüfung will die Volksbegehren auch inhaltlich unter die Lupe nehmen. Nach geltendem Recht kann das Parlament eine Initiative für ungültig erklären, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht - etwa dem Verbot von Folter, Völkermord oder Sklaverei. Vorlagen, die übriges Völkerrecht wie Staatsverträge verletzen, sind gültig. Neu soll das Parlament auch Begehren für ungültig erklären können, die den sogenannten Kerngehalt der verfassungsrechtlichen Grundrechte verletzen. Darunter fallen laut Sommaruga beispielsweise Zwangsheirat, Todesstrafe oder der erzwungene Beitritt zu einer religiösen Gemeinschaft.

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