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Abfuhr für Atomausstiegsinitiative vom Bundesrat

Bern - Der Bundesrat will die Laufzeit von Atomkraftwerken weiterhin nicht begrenzen. Er lehnt deshalb die Atomausstiegsinitiative der Grünen ab. Seine Energiestrategie 2050 soll als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative dienen.

hä / Quelle: sda / Freitag, 15. März 2013 / 12:36 h

Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die Atomausstiegsinitiative und die Energiestrategie 2050 in der gleichen Botschaft zu behandeln, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilte. Der Bundesrat hält fest, er teile mit den Initianten das Ziel des Ausstiegs aus der Atomenergie. Anders als die Initianten wolle er aber die Kernkraftwerke in Betrieb lassen, solange sie sicher seien. Statt auf fixe Laufzeiten setze er auf die Energiestrategie 2050, um den Energieverbrauch der Schweiz zu senken und den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Bis die Massnahmen umgesetzt seien, brauche es Zeit, gibt der Bundesrat zu bedenken. Diese würde mit dem von den Initianten vorgeschlagenen Zeitplan zur Abschaltung der bestehenden Atomkraftwerke nicht zur Verfügung stehen.

Höchstens 45 Jahre

Die Grünen hatten die Initiative nach der Atomkatastrophe in Japan lanciert. Sie fordern nebst dem Verbot von Atomkraftwerken konkrete Abschaltzeitpunkte für die verbliebenen Reaktoren. Beznau I als ältestes AKW soll ein Jahr nach Annahme der Initiative heruntergefahren werden, die übrigen Atomkraftwerke nach 45 Jahren Betriebsdauer. Aus Sicht des Bundesrates ist dies zu früh: Mit einer fixen Laufzeitbeschränkung von 45 Jahren würde der Strom aus den bestehenden Kraftwerken früher wegfallen und müsste durch eine zusätzliche Stromproduktion im Inland, Stromimporte oder über zusätzliche Stromsparmassnahmen kompensiert werden.



Der Bundesrat will die Laufzeit von Atomkraftwerken weiterhin nicht begrenzen. (Symbolbild) /

Höhere Stromkosten

Ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion im Inland würde zusätzliche Fördermassnahmen erfordern mit entsprechend höheren Kosten für die Stromkonsumenten, argumentiert der Bundesrat. Zudem gelte es zu beachten, dass der importierte Strom aus Kernkraftwerken oder thermischen Kraftwerken stammen könne. Der Bundesrat hält weiter fest, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) könne jederzeit die Abschaltung eines Atomkraftwerks verfügen, wenn gravierende Sicherheitsmängel vorlägen. Zudem könne das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Bewilligung entziehen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt seien.

Bund könnte AKW-Betreiber entschädigen müssen

Die in der Initiative vorgesehene «Laufzeitverkürzung» wäre mit Sicherheitsargumenten nicht begründbar, sagt der Bundesrat. Entsprechend könnte der Bund entschädigungspflichtig werden für nichtamortisierte Investitionen, die von den Betreibern im Vertrauen auf die heutige gesetzliche Regelung vorgenommen wurden. Gemäss der Energiestrategie des Bundesrates könnten die bestehenden AKW weiterbetrieben werden, solange sie als sicher eingestuft werden. Neue Atomkraftwerke dürften nicht gebaut werden. Die Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket für den etappenweisen Umbau des Energiesystems dauerte bis Ende Januar. Die Stellungnahmen würden derzeit ausgewertet, schreibt das BFE.

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