Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2012 entschieden, dass das AKW Mühleberg aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis Ende Juni 2013 betrieben werden darf. Für eine darüber hinausgehende Bewilligung forderten die Richter in St. Gallen vom Energiekonzern BKW ein Verlängerungsgesuch mit umfassendem Instandhaltungskonzept.
Unterschiedliche Meinungen
Die BKW kam dieser Forderung im vergangenen August nach und reichte die verlangten Unterlagen beim Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein, wo das Verfahren noch hängig ist. Den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts fochten die BKW und das UVEK gleichwohl beim Bundesgericht an.
Über ihre Beschwerde berät die II. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts heute Donnerstag seit Viertel nach neun Uhr. Zu einer öffentlichen Sitzung wie nun beim AKW Mühleberg kommt es üblicherweise nur dann, wenn sich die Richter zuvor über die richtige Lösung des Falles nicht einig geworden sind.
Am Schluss wird abgestimmt
In der Beratung wird deshalb zunächst einer der fünf urteilenden Richter seinen Kollegen einen Antrag stellen. Dieser kann auf Abweisung oder (teilweise) Gutheissung der Beschwerde lauten. Möglich, aber weniger wahrscheinlich, sind auch andere Varianten.
Das Bundesgericht berät am heutigen Donnerstag über die Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg. /


Nachdem der Richter seinen Vorschlag begründet hat, folgt der Gegenantrag eines seiner Kollegen. Anschliessend nehmen die übrigen Richter Stellung. Die Debatte nimmt in der Regel mehrere Stunden in Anspruch. Anschliessend wird abgestimmt. Der Entscheid zu Mühleberg dürfte damit gegen Mittag oder am frühen Nachmittag fallen.
Gewichtige Sicherheitsprobleme
Auslöser der aktuellen Kontroverse bildet der Entscheid des UVEK von 2009, dem AKW Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung auszustellen. Das UVEK vertrat dabei die Ansicht, dass die Sicherheit des AKW durch die laufende Aufsicht des Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) gewährleistet sei.
Das Bundesverwaltungsgericht kam dann auf Beschwerde zahlreicher Anwohner zum Schluss, dass es nicht angehe, ein bereits 40 Jahre bestehendes AKW einfach auf Zusehen hin weiterzubetreiben. Beim AKW Mühleberg seien die offenen Sicherheitsprobleme zu gewichtig, um ihre Behebung nur über die Aufsicht des ENSI sicherzustellen.
Das Kernenergierecht verlange vielmehr eine Befristung, wenn Sicherheitsaspekte ungeklärt oder Mängel nachzubessern seien. Kritisch beurteilt wurden vom Gericht insbesondere der Zustand des Kernmantels, die offene Beurteilung der Erdbebensicherheit und die fehlende aareunabhängige Kühlmöglichkeit.