Dank der Warnungen, die stundenlang im Radio und im Fernsehen ausgestrahlt wurden, blieb ein Massenansturm auf die Banken zunächst aus. Seit Mitte März war die Bargeldversorgung nur noch an Geldautomaten möglich. Andere Bankgeschäfte ruhten.
Polizeistreifen zeigten seit den frühen Morgenstunden in der Innenstadt Präsenz und fuhren von Bank zu Bank. Zusätzlich waren vor den Türen der Banken private Sicherheitsdienste postiert. Im Fernsehen wurde berichtet, die Bankkunden sollten in Gruppen von zehn Personen eingelassen werden, um Tumulte zu verhindern.
Harte Regeln der Notenbank sollen verhindern, dass die Banken sofort nach Öffnung ausbluten. So dürfen pro Person und Konto maximal 300 Euro pro Tag abgehoben werden.
Die zyprische Zentralbank war am Vortag mit 5 Mrd. Euro Bargeld ausgestattet worden. In allen Radio- und Fernsehsendern riefen Sprecher von Behörden und Institutionen zur Ruhe auf. «Ruhe bewahren. Nicht in die Banken strömen. Was man heute nicht erledigen muss, kann man auch morgen machen», sagte Aliki Stylianou, die Sprecherin der Zentralbank Zyperns.
Die Schalter sind wieder offen. (Symbolbild) /

Einschränkungen rechtens
Die Bezugslimiten im zyprischen Zahlungsverkehr sind nach Angaben der EU-Kommission rechtmässig. Die Massnahmen seien durch den EU-Vertrag gedeckt, teilte die EU-Kommission nach einer Rechtsprüfung mit.
Laut Artikel 63 bis 65 des EU-Vertrages dürften EU-Staaten unter bestimmten Umständen den freien Kapitalverkehr beschränken, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit notwendig sei. Dazu gehörten auch Kapitalkontrollen. Laut Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei dies auch aus Gründen des öffentlichen Interesses erlaubt.
Diese Gründe lägen im Fall Zyperns vor. «In der aktuellen Situation ist die Stabilität der Finanzmärkte und des Bankensystems in Zypern eine Sache des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Ordnung, weswegen zeitlich befristete Einschränkungen des Kapitalverkehrs erlaubt sind», schrieb die EU-Kommission in einer Stellungnahme.
Die Kommission erinnerte daran, dass solche Beschränkungen angemessen und auf einen möglichst kurzen Zeitraum beschränkt bleiben müssten. Zypern plane die Massnahmen zunächst für sieben Tage, danach werde über die Notwendigkeit einer Verlängerung entschieden.
Die Börse in Zypern bleibt derweil geschlossen. Bis zum 1. April werde nicht gehandelt, teilte der Börsenbetreiber mit. Zuletzt hatte die zyprische Börse am 15. März geöffnet.