Die Schaffung eines humanitären Visums für akut gefährdete Personen sei keine Alternative zu den Asylgesuchen auf der Botschaft, zeigen die Verfasser Robin Stünzi, Clément de Senarclens und Fanny Matthey vom Zentrum für Migrationsrecht der Universität Neuenburg auf.
Die Abschaffung des Botschaftsasyls «verstärkt eine tiefgründige Ungerechtigkeit», wie die Autoren festhalten. Jene, die illegal die Grenzen überquerten, würden belohnt, während jene, die Schutz verdienten und die unzähligen Hindernisse nicht überwinden könnten, bestraft würden.
Offene Fragen zu Zentren für renitente Asylbewerber
Eine weitere Massnahme ist die Schaffung von Zentren für renitente Asylbewerber. Diese Zentren sind laut den Forschern schwierig umzusetzen. Es herrsche Unklarheit über die Merkmale und Kriterien von Personen, die in diesen Zentren untergebracht werden sollen.
Auch stelle sich die Frage, wie geschlossen diese Zentren seien. Sie müssten voraussichtlich entfernt von Wohngebieten gebaut werden.
Die Abschaffung des Botschaftsasyls dränge die Menschen, Grenzen illegal zu überqueren. (Symbolbild) /


Dies könne «de facto» einer Form von Gewahrsam gleich kommen. Das würde eine Verletzung der Bewegungsfreiheit bedeuten, die von der Bundesverfassung und von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird.
Die Änderungen im Asylgesetz waren am 28. September 2012 vom Parlament angenommen und für dringlich erklärt worden. Sie traten am Tag darauf in Kraft. Gegen die Verschärfung ergriffen jedoch die jungen Grünen und andere linke Organisationen das Referendum.
Die Asylgesetz wird deshalb am 9. Juni der Schweiz zur Abstimmung vorgelegt. Sollte das Stimmvolk das Asylgesetz ablehnen, würden die Änderungen per Ende September ausser Kraft gesetzt.