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EU-Steuerkommissar will mit Schweiz über Amtshilferichtlinie redenBrüssel - EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta hat künftige Verschärfungen der innerhalb der EU geltenden Amtshilferichtlinie vorgestellt. Dabei machte er deutlich, dass er auch mit Drittstaaten wie der Schweiz über eine mögliche Übernahme dieser EU-Richtlinie diskutieren will.ga / Quelle: sda / Mittwoch, 12. Juni 2013 / 11:26 h
Erstaunen darf Semetas Ansinnen nicht. Denn schon immer sagte der EU-Steuerkommissar, er wolle sich für einen «möglichst umfassenden automatischen Informationsaustausch» auf internationaler Ebene einsetzten.
Doch so deutlich wie am Mittwoch hatte er sich bis anhin noch nie ausgedrückt. Das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bestätigte der Nachrichtenagentur sda den Eingang des Briefes . /
Die EU-Amtshilferichtlinie «wird auch Gegenstand von Verhandlungen mit Drittstaaten sein», sagte er vor den Medien in Brüssel. Und Verhandlungen mit der Schweiz stehen an: Bereits nächste Woche wird der EU-Steuerkommissar ihr einen ersten Besuch abstatten. Dabei geht es zwar um die Verschärfung des zwischen der Schweiz und der EU bestehenden Zinsbesteuerungsabkommens und nicht um die EU-interne Amtshilferichtlinie. Schweiz will nur mit OECD verhandeln Doch in dem von den EU-Finanzministern verabschiedeten Mandat zum Zinsbesteuerungsabkommen ist festgehalten, dass in den Verhandlungen mit Drittstaaten die «internationalen Entwicklungen» besonders in Bezug auf den automatischen Informationsaustausch zu berücksichtigen sind. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte darauf hin jedoch klar gemacht, dass die EU für die Schweiz für solche weitreichenden Verhandlungen nicht die geeignete Partnerin ist. Vielmehr will die Schweiz innerhalb der OECD - wo sie Mitglied ist - über den Austausch von steuerrelevanten Daten und globale Standards diskutieren. Bei der von Semeta angesprochenen Amtshilferichtlinie - die zurzeit nur innerhalb der EU gilt - geht es um den automatischen Informationsaustausch von fünf Einkunftsarten wie beispielsweise Vergütungen aus unselbständiger Arbeit, Lebensversicherungsprodukte oder Ruhegehälter. Neu soll deren Geltungsbereich ausgedehnt werden - etwa auf Dividenden oder Kapitalgewinne.
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