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Datendieb der Bank Julius Bär muss vor GerichtBellinzona TI - Ein deutscher ehemaliger IT-Spezialist der Bank Julius Bär, der Daten von Bankkunden kopiert und einem Mittelsmann in Berlin weitergegeben hat, kommt vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat beim Bundesstrafgericht Anklage gegen den Mann erhoben.dap / Quelle: sda / Freitag, 28. Juni 2013 / 15:49 h
Der Beschuldigte habe die Datenerhebung und -weitergabe zugegeben, heisst es in einem Communiqué der BA vom Freitag. Die Anklage lautet: Verdacht des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen sowie Geldwäscherei.
Gemäss den Angaben hat der Mann in der Zeit von Oktober bis Dezember 2011 Kundendaten aus verschiedenen bankinternen Systemen bei Julius Bär gesammelt und sich selber auf ein privates Mailaccount zugeschickt. Er hatte als IT-Spezialist Zugriff auf die sensiblen Daten.
Während der Arbeitszeit habe er Datensätze von vermögenden deutschen und niederländischen Kunden der Bank kopiert und später jene Kunden mit einem Vermögen unter 100'000 Franken aussortiert, heisst es. Diese Dateien schickte er einem deutschen, pensionierten Steuerfahnder zur Durchsicht.
Vorzeitiger Strafvollzug Bei einem Treffen im Februar 2012 in Berlin, übergab der Datendieb dem Mittelsmann einen Datenträger mit rund 2700 Datensätzen deutscher Kunden der Julius Bär.Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesstrafgericht Anklage gegen den Mann erhoben. /
Diese sollten an die deutsche Steuerbehörden weitergeleitet werden. Wie der Beschuldigte gegenüber dem Bundesanwaltschaft ausgesagt hatte, war für die Übergabe eine Zahlung von 1,1 Millionen Euro ausgemacht worden. Einen Teil davon hatte er auch erhalten. Bereits im Juli 2012 eröffnete die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich ein Vorverfahren, weil die Bank Strafanzeige eingereicht hatte. Auf Ersuchen der Zürcher Staatsanwaltschaft übernahm die BA den Fall. Wie die BA weiter mitteilte, befindet sich die beschuldigte Person auf eigenen Wunsch seit dem 1. März dieses Jahres im vorzeitigen Strafvollzug. Weil der Mann den Sachverhalt anerkennt, wird die Durchführung eines abgekürzten Verfahrens beantragt.
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