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Baumeister: Ventilklausel ist «nutzloses Instrument»Bern - Der Schweizerische Baumeisterverband zieht eine vernichtende erste Bilanz zur Ventilklausel für Bürger aus den alten EU-Ländern. Ausser zusätzlicher Administration bringe die Massnahme nichts, so das Urteil.dap / Quelle: sda / Donnerstag, 15. August 2013 / 11:53 h
Von den 13'428 möglichen, fünf Jahre gültigen Daueraufenthaltsbewilligungen (Bewilligungen B) für Bürger der EU-17 seien im ersten Quartal von Juni bis August noch 5000 übrig, teilte der Baumeisterverband am Donnerstag mit und bezieht sich dabei auf Zahlen des Bundesamts für Migration. Die Einwanderung sei demnach geringer als das Kontingent.
Somit erweise sich die Ventilklausel als nutzloses Instrument, das einzig für administrative Umtriebe sorge. Der Verband erwartet, dass sich die Situation auch in den verbleibenden drei Quartalen kaum verändern wird.
Ventilklausel bezieht sich nur auf B-Bewilligungen Immerhin müsse voraussichtlich nicht auf die Kurzaufenthalter-Bewilligungen ausgewichen werden. Der Schweizerische Baumeisterverband erwartet, dass sich die Situation in den verbleibenden drei Quartalen kaum verändern wird. (Symbolbild) /
Damit bleibe den Arbeitgebern noch mehr unnötiger Papierkram und den Arbeitnehmern eine Art unfreiwilliges Saisonnierstatut erspart, heisst es in der Mitteilung weiter. Da sich die Ventilklausel nur auf die B-Bewilligungen bezieht, werden teilweise mehr Kurzaufenthaltsbewilligungen begehrt. Der Baumeisterverband bedaure sehr, dass mit der Ventilklausel signalisiert worden sei, dass die Personenfreizügigkeit ein Problem für die Schweiz darstelle. «In Tat und Wahrheit ist sie ein zentraler Erfolgsfaktor der Schweizer Volkswirtschaft», schreibt der Verband weiter. Anfang Juni trat die Ventilklausel für die Aufenthaltsbewilligungen B in Kraft. Diese erlaubt es der Schweiz, bis Ende Mai 2014 Kontingente für Personen aus EU-Staaten einzuführen. Bedingung für die Aktivierung ist, dass die Anzahl der ausgestellten Aufenthaltsbewilligungen an Erwerbstätige aus den EU-Staaten in einem Jahr mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre liegt.
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