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Julius-Bär-Datendieb zu Gefängnisstrafe verurteiltBellinzona - Im Fall des Datendiebstahls bei der Bank Julius Bär hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI am Donnerstag die teilbedingte Gefängnisstrafe von drei Jahren für einen deutschen IT-Fachmann bestätigt. Der 54-Jährige soll rund 2700 Kundendaten an die deutschen Steuerbehörden übermittelt haben.dap / Quelle: sda / Donnerstag, 22. August 2013 / 13:30 h
Der geständige Informatiker hatte sich vorab mit der Bundesanwaltschaft (BA) auf das Strafmass geeinigt. In einem verkürzten Verfahren segnete das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Donnerstag den Deal ab. Das Strafmass sei knapp schuldangemessen, sagte Bundesstrafrichter Daniel Kipfer.
Neben der bedingten Strafe wurde auch beschlossen, das Bankguthaben des Mannes in der Höhe von rund 60'000 Franken, 140'000 Euro in bar sowie Fahrzeuge, Münzen- und Uhrensammlungen einzuziehen. Die Ersatzforderung der Eidgenossenschaft wurde - wie ebenfalls vorab ausgehandelt - auf 740'000 Euro festgelegt.
Der frühere externe Mitarbeiter der Bank Julius Bär, der seit 2005 in der Schweiz lebt, gestand vor dem Gericht erneut seine Schuld ein.
Der 54-Jährige IT-Fachmann soll rund 2700 Kundendaten von Julius Bär an die deutschen Steuerbehörden übermittelt haben. /
Er gab zu, im Rahmen seiner Tätigkeit als IT-Spezialist am Standort Zürich zwischen Oktober und Dezember 2011 insgesamt 2700 Datensätze vermögender deutscher und holländischer Kunden gesammelt zu haben. «Finderlohn»: 1,1 Million Euro Diese übergab er im Februar und Mai 2012 einem deutschen Steuerfahnder, der diese an die Steuerbehörden beider Länder weiterleiten sollte. Für seine Recherchen in Bezug auf deutsche Kunden erhielt der Informatiker rund 1,1 Million Euro. Diesen Betrag hatte er zuvor mit den Behörden ausgehandelt. Mit einem Grossteil der Summe, 680'000 Euro, wollte er eigene offene Steuerforderungen begleichen. Den jahrelangen Druck durch den deutschen Fiskus nannte er auch als Motiv für sein Handeln. Der 54-Jährige wurde des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses sowie der Geldwäscherei schuldig gesprochen.
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