Das Stimmvolk hatte die Abzocker-Initiative im März angenommen. Zur Umsetzung muss der Bundesrat eine Verordnung erlassen, die solange gilt, bis das Parlament die neuen Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesstufe umgesetzt hat. Die Verordnung geht nicht ans Parlament.
Nationalrates schlägt Änderungen bei der vorläufigen Umsetzung der Abzocker-Initiative vor. (Archivbild) /


Die Rechtskommission des Nationalrates hat jedoch von ihrem Konsultationsrecht Gebrauch gemacht und dazu Stellung genommen.
Bei den Strafbestimmungen schlägt die Kommission vor, dass die Straftatbestände nach ihrer Schwere differenziert und die Strafen gemildert werden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen Mitglieder von Verwaltungsräten, Geschäftsleitungen und Beiräte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden können, wenn sie beispielsweise vorsätzlich Vergütungen beziehen oder ausrichten, welche die Generalversammlung nicht genehmigt hat.
Vergütungen nach Job-Ende verbieten
Beim Verbot von Abgangsentschädigungen möchte die Kommission präzisieren, dass auch Vergütungen unzulässig sind, die nach Aufgabe der Funktion entrichtet werden und mit Abgangsentschädigungen vergleichbar sind.
Der Bundesrat hatte eine andere Formulierung vorgeschlagen. Er möchte alle Vergütungen für unzulässig erklären, die in den Statuten des Unternehmens nicht vorgesehen sind oder von der Generalversammlung nicht genehmigt wurden.
Nein zu "Abzockerei" im Titel
Weiter schlägt die Kommission Änderungen für den Fall vor, dass die Aktionäre die Vergütungen nicht genehmigen. Der Bundesrat will in der Verordnung verankern, dass in diesem Fall der Verwaltungsrat einen neuen Antrag stellen kann. Die Kommission möchte, dass dieses Recht nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten ist.
Wie andere Vernehmlassungsteilnehmer schlägt die Kommission schliesslich eine Änderung des Titels der Verordnung vor. Statt "Verordnung gegen die Abzockerei" soll diese "Verordnung zur Stärkung der Aktionärsrechte börsenkotierter Gesellschaften" genannt werden.