Die Behörden in Italien hatten Tiere der von Vogelgrippe betroffenen Betriebe umgehend töten lassen. Zudem errichteten sie Schutzzonen und Überwachungszonen rund um die verseuchten Geflügelfarmen in der Region Emilia-Romagna.
Da die Vogelgrippe jedoch eine hochansteckende Krankheit ist, die sich rasch ausbreiten kann, erliess das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am Freitag das Einfuhrverbot. Ziel sei, eine Ausbreitung der Vogelgrippe in der Schweiz zu verhindern, teilte das BVET mit.
Konkret gilt das Verbot für rohes Geflügelfleisch aus den Schutzzonen.
Schweiz hat ein Einfuhrverbot für Geflügelfleisch, Eier und lebende Hühner und Truten aus einigen Gebieten Italiens erlassen. (Symbolbild) /


Aus beiden Zonen ist die Einfuhr von Konsumeiern, lebendem Geflügel, Junglegehennen, Eintagsküken und Bruteien verboten.
Aus einigen Sperrgebieten sei der Import von Eintagsküken und Bruteiern dagegen unter «bestimmten Voraussetzungen» möglich. Eine Einfuhr aus diesen Gebieten stelle ein «vernachlässigbares Risiko» für die Ausbreitung der Seuche dar.
Keine Gefahr für die Menschen
Das BVET liess in seiner Mitteilung offen, um welches Vogelgrippevirus es sich in Italien handelte. Eine Gefahr für den Menschen liege derzeit nicht vor, hiess es.
«Grundsätzlich ist aber das Vogelgrippevirus auf den Menschen übertragbar», sagte BVET-Kommunikationschefin Regula Kennel. Deshalb rate man Reisenden in der Emilia-Romagna zu gewissen Vorsichtsmassnahmen. «Beispielsweise sollte man dort derzeit Geflügelmärkte meiden.»