Reform 91 fordert kontrollierbare Regeln, die einheitlich gelten sollen und periodisch zu überprüfen sind. Die Regeln seien zudem kriminalwissenschaftlich zu begleiten, was heute nicht geschehe.
«Resozialisierung ist in der Praxis deshalb im wesentlichen ein Schlagwort ohne kontrollierbare Ergebnisse», schreibt die Organisation am Montag in ihrer Eingabe an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).
Auch warnt Reform 91 vor einer «Verpsychologisierung» des Strafrechts und des Straf- und Massnahmenvollzugs. Diese schaffe eine scheinbare Sicherheit und entlasse die Justiz und die Anstalt aus ihrer Verantwortung.
Die Regeln über den Strafvollzug werden überdacht. /


«Das ist fatal und führt programmiert zu Vorfällen wie in Genf.»
Statt «Schein und Schönrednerei» fordert Reform 91 mehr Effizienz und evaluierbare Ergebnisse «für die Sicherheit der Gesellschaft und echte Resozialisierungschancen für die Insassen».
Petition abgelehnt
Die Gefangenenorganisation, die sich als Selbsthilfegruppe für Strafgefangene und Randständige versteht, ist seit dem Ausbruch eines Mörders und Vergewaltigers vor zwei Jahren in Neuenburg immer wieder mit ähnlich lautenden Forderungen an die Öffentlichkeit gelangt. Im März 2012 lehnte der Nationalrat eine Petition mit der Forderungen einem eidgenössischen Strafvollzugsgesetz ab.
Derzeit ist in der Schweiz der Strafvollzug in der Kompetenz der Kantone. Diese haben sich in die drei Strafvollzugskonkordate lateinische Schweiz, Nordwest- und Innerschweiz sowie Ostschweiz zusammengeschlossen. Der Fall Genf hat die Diskussion für eine Vereinheitlichung der Regeln neu angefacht.