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Verteidiger des Basler Todesfahrers plädiert auf nicht schuldfähig
Basel - Für eine Todesfahrt mit einem geraubten Auto in Basel soll ein heute knapp 29-jähriger psychisch kranker Mann in eine geschlossene Klinik. Staatsanwalt und Verteidiger plädierten zum Prozessbeginn am Dienstag, einem Gutachten zu folgen. Das Urteil folgt am Donnerstag.
fest / Quelle: sda / Dienstag, 17. September 2013 / 14:55 h
Der Mann war am 13. März 2012 in einem psychotischen Schub aus einer geschlossenen Abteilung der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) ausgebrochen, hatte auf der Strasse ein Auto geraubt und auf der Fahrt in die Innenstadt und zur Mittleren Brücke acht Personen überfahren. Eine Frau starb, sieben Personen wurden teils schwer verletzt.
Vor Gericht erinnerte sich der Mann am Dienstag kaum mehr an jenen Tag. Er habe niemanden töten wollten; er habe nicht gewollt, was passierte. Es tue ihm sehr leid. Schon Wochen vor der Tat hörte er nach eigenen Angaben innere Stimmen, immer wieder wenn er alleine war, er solle nach Mazedonien flüchten. Laut Verteidiger fürchtete er getötet zu werden.
In der UPK sass er wegen eines früheren Baselbieter Urteils: Er hatte seinen eigenen Bruder tätlich angegriffen. Laut Gutachterin war es den Ärzten nicht leicht gefallen, für ihn die richtige Medikamentierung zu finden, damit er ohne Krankheitsschübe leben konnte. Er spiele nichts vor; er sei eindeutig krank.
Gutachten: Schuldunfähig
Erinnerungslücken seien bei Schizophrenen häufig, sagte die Gutachterin. Die Tatbearbeitung falle ihnen schwer. Therapien dauerten in solchen Fällen lange. Wegen hoher Rückfallgefahr schlug sie eine stationäre Massnahme in einer geschlossenen Klinik vor. Nach fünf Jahren wird diese wieder zu beurteilen sein.
Auf seiner Fahrt hatte der Mann mehrere Velofahrer über den Haufen gefahren, teils frontal. Deswegen wird ihm vorsätzliche Tötung sowie mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung vorgeworfen. Er sitzt heute im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof. Die Gutachterin schlägt vor, ihn in die geschlossene Zürcher Klinik Rheinau einzuweisen.
Laut Gutachterin fuhr der Mann nicht mit Tötungsabsicht in die Velofahrer, Skateboarder und auf Fussgänger los, sondern in ihm habe «primär Angst» geherrscht, sodass er sein Denken und Verhalten nicht nach allgemeinen Rechtsnormen habe steuern können können. Er sei daher krankheitsbedingt strafrechtlich gesehen schuldunfähig.
Verteidiger bestreitet Vorwürfe
Staatsanwalt und Verteidiger unterstützten das Gutachten: Der Mann sei schuldunfähig und gehöre in gesichertem Rahmen therapiert, sagten beide. Der Verteidiger monierte jedoch Verfahrensmängel und zweifelte Deliktsvorwürfe der Staatsanwaltschaft an. So seien weder Auto-Raub noch Tötungsvorsatz bewiesen; sein Mandant habe nur im Wahn flüchten wollen.
Eigentliche Auslöserin des Dramas ist für den Verteidiger die UPK: Deren Diagnose- und Medikationsänderung hätten wohl den Schub ausgelöst, der zum Ausbruch und zur verhängnisvollen Fahrt führte. Ein Opfer-Anwalt forderte ferner vom mittellosen Täter eine Teilgenugtuungssumme von 8000 Franken.
Staatsanwalt und Verteidiger beantragten im Übrigen, dass sich das baselstädtische Strafgericht gleich der Baselbieter Justiz anschliesse: Diese hatte unlängst turnusgemäss, aber auch anhand des neuen baselstädtischen Gutachtens, den Mann weiter in eine geschlossene Klinik eingewiesen. Das Basler Gericht will sein Urteil am Donnerstagmorgen verkünden.
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