Die rechtlichen Vorgaben zur im Mai in Frankreich eingeführten gleichgeschlechtlichen Ehe seien verfassungskonform, urteilte das Gericht am Freitag. Gegen die Neuerung hatte es breite gesellschaftliche Proteste gegeben.
Die Vereinigung der Bürgermeister hatte ein Recht darauf gefordert, die Trauung von Schwulen und Lesben unter Berufung auf ihre «Gewissensfreiheit» zu verweigern.
Das erste Homo-Ehepaar in Frankreich: Vincent Autin und Bruno Boileau. /


Im Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe ist eine solche Klausel nicht enthalten. Die Bürgermeister sahen darin einen Verstoss gegen in der Verfassung festgeschriebene Grundrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit.
In Frankreich schliessen die Bürgermeister Ehen. Bereits jetzt können sie diese Aufgabe faktisch an ihre Stellvertreter oder an Mitglieder des Gemeinderats abtreten, wenn diese einverstanden sind.
Die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Frankreich war eines der Wahlversprechen des sozialistischen Staatschefs François Hollande.