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Grundstück-Kaufbeschränkung für Ausländer bleibt bestehenBern - Der Bundesrat macht bei der «Lex Koller» die Kehrtwende komplett. Er beantragt dem Parlament nun auch offiziell, auf die einst geplante Aufhebung zu verzichten. Der Grundstückkauf in der Schweiz soll Personen aus dem Ausland weiterhin nur beschränkt möglich bleiben.ww / Quelle: sda / Mittwoch, 13. November 2013 / 12:04 h
Seit 1983 ist es Personen aus dem Ausland - Ausländern wie Schweizern - nur mit vielen Einschränkungen möglich, in der Schweiz Grundstücke zu kaufen. Mittlerweile gibt es zwar zahlreiche Ausnahmen. Die grundsätzliche Beschränkung soll aber weiterhin bestehen bleiben, wie der Bundesrat am Mittwoch beschloss.
Beinahe Aufhebung der Beschränkung Noch 2007 wollte der Bundesrat diese aufheben, das Parlament verlangte aber flankierende Massnahmen, worauf das Geschäft jahrelang auf Eis liegen blieb. Im vergangenen Jahr drehte der Wind: Beide Parlamentskammern forderten den Bundesrat in einer Motion explizit auf, die «Lex Koller» beizubehalten. Formell beantragt die Regierung nun genau dies. Die Beschränkung dient als einziges Instrument, die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt zu dämpfen. /
Begründet wird die Kehrtwende mit der Zweitwohnungsproblematik sowie dem seit der Finanzkrise 2008 erwachten Interesse aus dem Ausland an Grundstücken in der Schweiz. Würde die Beschränkung aufgehoben, dürfte viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen, hält der Bundesrat fest. Der Bundesrat erachte die «Lex Koller» als «das derzeit einzige Instrument, das die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt zu dämpfen vermag», schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Es verweist auch auf die gestiegene Nachfrage nach Grundstücken aufgrund der Zuwanderung. Mittel gegen Immobilienblase War die «Lex Koller» als Instrument gegen die «Überfremdung» des einheimischen Bodens auf Tourismusregionen ausgerichtet, rückt heute eher die grosse Nachfrage nach Wohnraum an attraktiven Lagen nahe Zürich oder am Genfersee in den Fokus. Eine Aufhebung würde die Preise dort laut Bundesrat wohl weiter ansteigen lassen; die Gefahr einer Immobilienblase könnte steigen. Eine Aufhebung befürworten Tourismus- und Berggebiete, allen voran der Kanton Wallis. Ausländische Investitionen könnten in der Peripherie dringend benötigte Arbeitsplätze schaffen, lautet die Begründung. Besonders nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative seien Investitionen in Randgebieten nötiger denn je.
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