Neu sind demnach Subventionen nicht nur für die eigentliche Produktion von der EU-Erlaubnis abgedeckt, sondern beispielsweise auch der Verleih. Auch die Modernisierung von Kinos, etwa die Umstellung auf Digitaltechnik, fällt unter die neuen Regeln.
Schon bisher galt, dass für die Produktion eines Films bis zur Hälfte des Geldes von der öffentlichen Hand kommen darf. Dies wird nun auf die anderen Bereiche übertragen. Koproduktionen mehrerer EU-Staaten dürfen fortan sogar mit Beihilfen von bis zu 60 Prozent des Produktionsbudgets unterstützt werden.
Keine Obergrenzen gibt es den Regeln zufolge für Filme, die als besonders schwierig zu finanzieren gelten, darunter die Erst- und Zweitwerke neuer Filmschaffender, Dokumentationen und Kurzfilme.
Kinos sollen modernisiert werden. /
![](/img/temp/bq/ee97026e9ef78b8a6bc291119fcccfc2.gif)
![](/img/1x1transp.gif)
Auch für die Drehbuchgestaltung und Entwicklung von Filmprojekten gibt es demnach keine Obergrenzen für Staatshilfen.
Subventionen in EU eigentlich nicht erlaubt
Generell sind Subventionen in der EU zwar verboten, es gibt aber Ausnahmen. Die Ausnahmen für den Film sollen der heimischen Filmwirtschaft und dem kulturelle Erbe dienen, wie EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte.
Aus letzterem Grund können die Staaten ihre Hilfe aber auch an Bedingungen knüpfen. Sie können zum Beispiel verlangen, dass der Film in einer bestimmten Sprache gedreht wird.
Die EU-Staaten unterstützen die Filmindustrie derzeit nach Schätzungen der Kommission mit rund drei Milliarden Euro pro Jahr. In der EU werden nach Almunias Angaben pro Jahr rund 1300 Filme gedreht, gegenüber rund 800 in den USA.