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Tierschutzrechtslexikon: Das Nachschlagewerk für tierschutzrechtliche FragenDas Online-Nachschlagewerk der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) soll allen Interessierten den Zugang zu den Grundlagen des Tierschutzrechts erleichtern und dadurch das tierschutzrechtliche Wissen in der Gesellschaft fördern.li / Quelle: Tier im Recht / Montag, 18. November 2013 / 12:03 h
Das Tierschutzrechtslexikon ist unter www.tierimrecht.org abrufbar.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die seit Jahren als Fürsprecherin der Tiere auftritt, bringt mit ihrem Tierschutzrechtslexikon Klarheit in den Begriffe-Dschungel des Tierschutzrechts.
Das Online-Lexikon umfasst vorerst einmal rund 70 Schlüsselbegriffe zu den verschiedensten Rechtsaspekten der Mensch-Tier-Beziehung. Von A wie «Affektionswert» bis Z wie «Zuteilung» werden die wichtigsten Begriffe des Tierschutzrechts kurz und auch für interessierte Laien verständlich erläutert. Die einzelnen Beiträge sind durch eine Vielzahl von Verlinkungen sowohl untereinander als auch mit den Gesetzessammlungen des Bundes und der Kantone verknüpft, was einen schnellen Zugriff auf den stets aktuellen Rechtsstand garantiert.
Das von der TIR vermittelte Wissen kommt immer auch den Tieren zugute, weil es wesentlich zu ihrem Schutz beiträgt. /
Die kostenlos abrufbare Sammlung versteht sich als dynamisches Kompendium und soll im Laufe der Zeit kontinuierlich ausgebaut werden. Verantwortung gegenüber den Tieren sensibilisieren Mit dem Tierschutzrechtslexikon wird das Informationsangebot der TIR für Tierhaltende und alle anderen Interessierten weiter ausgebaut. Dabei geht es immer auch darum, die Gesellschaft für ihre grosse Verantwortung gegenüber den Tieren zu sensibilisieren. Nur wer gut über die Bedürfnisse der Tiere und die Rechtsgrundladen für den Umgang mit ihnen aufgeklärt ist, ist in der Lage, seine vielfältigen Pflichten richtig wahrzunehmen. Das von der TIR vermittelte Wissen über Tierschutz und Tierschutzrecht kommt daher immer auch den Tieren zugute, weil es wesentlich zu ihrem Schutz beiträgt. Das Tierschutzrechtslexikon hilft somit schnell und unkompliziert und leistet damit einen wertvollen Dienst für ein besseres Verständnis tierschutzrechtlicher Themen. Zögern Sie nicht, bei der nächsten Unklarheit das Tierschutzrechtslexikon als Ratgeber beizuziehen! Zu finden ist das Lexikon über den folgenden Link: http://www.tierimrecht.org/de/lexikon-tierschutzrecht/Links zum Artikel:
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Fortsetzung
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