Damit nimmt die ständerätliche Kommission eine andere Position ein als der Nationalrat. Dieser hatte sich in der Wintersession dafür ausgesprochen, das Aufsichtsgesetz an den Bundesrat zurückzuschicken.
Gegen das Gesetz hatten sich im Nationalrat insbesondere die bürgerlichen Parlamentarier gewehrt - sie machten im bundesrätlichen Vorschlag eine «Überregulierung» aus.
Der Ausgleich der zu viel und zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien ist an das Gesetz gebunden. /


Die Krankenkassen bekämpfen die geplante Aufsicht vehement. Sie kritisieren einen zu starken Eingriff in den Markt.
11 zu 2 Stimmen
Eine wirksamere Aufsicht über die Krankenkassen sei wichtig, teilte die SGK des Ständerats hingegen am Dienstag mit. Die Kommission sprach sich mit 11 zu 2 Stimmen für das Aufsichtsgesetz aus.
Das Gesetz spielt auch in anderen Geschäften zur Krankenversicherung eine wichtige Rolle. So ist der Ausgleich der zu viel und zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien seit 1996 an das Gesetz gebunden.