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«Mütter von Srebrenica» verklagen niederländischen Staat

Den Haag - Fast 20 Jahre nach dem Völkermord von Srebrenica haben Opfer-Angehörige die Niederlande auf Schadenersatz verklagt. Diese sei haftbar für die Ermordung muslimischer Männer und Buben, erklärten die Anwälte der «Mütter von Srebrenica» vor dem Zivilgericht in Den Haag.

fest / Quelle: sda / Montag, 7. April 2014 / 16:48 h

Sie vertreten die Angehörigen von über 6000 Opfern des grössten Völkermordes in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Bosnien-Krieg hatten serbische Einheiten im Juli 1995 die UNO-Schutzzone Srebrenica überrannt und rund 8000 muslimische Männer und Knaben ermordet. Die niederländischen UNO-Blauhelme hatten damals die Enklave den Serben unter Anführung des Generals Ratko Mladic kampflos übergeben. Der Ex-General und auch der ehemalige Serbenführer Radovan Karadzic müssen sich derzeit vor dem UNO-Kriegsverbrechertribunal zum früheren Jugoslawien in Den Haag für den Völkermord verantworten. Die Kläger vertreten die Ansicht, dass die damalige Regierung den Blauhelmen befohlen hatte, vorrangig sich selbst in Sicherheit zu bringen und nicht die Flüchtlinge zu schützen. Ausserdem hätten die Soldaten den Serben ihre Waffen übergeben und bei Deportationen assistiert. Die Anwälte der Niederlande wiesen das zurück.



Es geht um die Befehle niederländischer Blauhelme. /

Die Dutchbat genannte Einheit stand demnach unter dem Befehl der UNO. Die Blauhelme hätten keine andere Wahl gehabt, als sich zu ergeben. Ein Urteil des Zivilgerichts wird erst in einigen Monaten erwartet.

Nicht die erste Klage

Die «Mütter von Srebrenica» waren im vergangenen Jahr mit einer Klage gegen die UNO vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gescheitert. Im September 2013 hatten jedoch die Hinterbliebenen von drei Männern einen Prozess gegen den niederländischen Staat gewonnen. Der Hohe Rat, das höchste Gericht des Landes, hatte die Niederlande zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Die Angehörigen zogen ebenfalls am Montag vor ein Gericht in Arnheim, um die strafrechtliche Verfolgung des damaligen Kommandanten von Dutchbat, Thom Karremans, zu erzwingen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen abgelehnt.

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